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Ausbildung

Verfasst: 14.04.2008 09:10
von jettemaus
Hallo,ich erhalte zur Zeit noch ergänzende Leistung für Heizung und Miete für meine 2Kinder und mich.Der große fängt im Sept.seine Ausbildung an,bekommt dann Lehrgeld 332€brutto.Wie sieht dann die Berechnung derLeistungen aus ,wird das Lehrgeld voll angerechnet und wenn kann mein sohn BAB beantragen und wonach richtet sich dann die Zahlung.Danke schon mal im voraus.Jette

Re: Ausbildung

Verfasst: 14.04.2008 09:14
von jettemaus
jettemaus hat geschrieben:Hallo,ich erhalte zur Zeit noch ergänzende Leistung für Heizung und Miete für meine 2Kinder und mich.Der große fängt im Sept.seine Ausbildung an,bekommt dann Lehrgeld 332€brutto.Wie sieht dann die Berechnung derLeistungen aus ,wird das Lehrgeld voll angerechnet und wenn kann mein sohn BAB beantragen und wonach richtet sich dann die Zahlung.Danke schon mal im voraus.Jette

Ausbildunglohn wird angerechnet

Verfasst: 14.04.2008 11:02
von maleite
Hallo, soweit ich weiß wird die Ausbildungsvergütung voll angerechnet auf eure Bedarfsgemeinschaft.

Verfasst: 14.04.2008 13:59
von DjTermi
Frage:
Ich wohne bei meinen Eltern und erhalte Lehrgeld. Hat das Einfluss auf den Anspruch meiner Eltern auf Arbeitslosengeld II ?


Antwort:

In der Regel nicht. Die Ausbildungsvergütung wird erst einmal nur auf Ihren eigenen Bedarf angerechnet.


Wenn Ihre Einnahmen niedriger sind als Ihr gesetzlicher Bedarf und Sie noch zuhause wohnen, können Sie ergänzendes Arbeitslosengeld II über Ihre Eltern beantragen.

Nur wenn Ihre Einnahmen Ihren eigenen Bedarf übersteigen, könnte ein Teil Ihres Einkommens auf das Arbeitslosengeld II Ihrer Eltern angerechnet werden, denn Sie leben mit Ihren Eltern in einer Haushaltsgemeinschaft. Meistens sind Ausbildungsvergütungen aber nicht so hoch, dass eine Anrechnung stattfindet

Verfasst: 15.04.2008 05:35
von Kossi
Hallo jettemaus,

wenn er mit Azubi vergütung und KG seinen eigenen Bedarf decken kann,
gehört er nicht mehr in Eure BG.
BAB bekommt man,glaube ich, nur wenn man nicht mehr zu Hause wohnt.
Wenn er aus der BG raus ist(ich musste es beantragen)dann könntest Du für Deinen Sohn noch Wohngeld beantragen.

LG kossi

Verfasst: 15.04.2008 13:27
von DjTermi
Kossi hat geschrieben:BAB bekommt man,glaube ich, nur wenn man nicht mehr zu Hause wohnt.
Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich nach der Unterbringung, nach dem Einkommen des Jugendlichen und eventuell auch nach dem Jahreseinkommen der Eltern.