Ausbildung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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jettemaus
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Ausbildung

Beitrag von jettemaus »

Hallo,ich erhalte zur Zeit noch ergänzende Leistung für Heizung und Miete für meine 2Kinder und mich.Der große fängt im Sept.seine Ausbildung an,bekommt dann Lehrgeld 332€brutto.Wie sieht dann die Berechnung derLeistungen aus ,wird das Lehrgeld voll angerechnet und wenn kann mein sohn BAB beantragen und wonach richtet sich dann die Zahlung.Danke schon mal im voraus.Jette
jettemaus
Beiträge: 10
Registriert: 31.07.2007 07:09

Re: Ausbildung

Beitrag von jettemaus »

jettemaus hat geschrieben:Hallo,ich erhalte zur Zeit noch ergänzende Leistung für Heizung und Miete für meine 2Kinder und mich.Der große fängt im Sept.seine Ausbildung an,bekommt dann Lehrgeld 332€brutto.Wie sieht dann die Berechnung derLeistungen aus ,wird das Lehrgeld voll angerechnet und wenn kann mein sohn BAB beantragen und wonach richtet sich dann die Zahlung.Danke schon mal im voraus.Jette
maleite
Beiträge: 46
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Ausbildunglohn wird angerechnet

Beitrag von maleite »

Hallo, soweit ich weiß wird die Ausbildungsvergütung voll angerechnet auf eure Bedarfsgemeinschaft.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Frage:
Ich wohne bei meinen Eltern und erhalte Lehrgeld. Hat das Einfluss auf den Anspruch meiner Eltern auf Arbeitslosengeld II ?


Antwort:

In der Regel nicht. Die Ausbildungsvergütung wird erst einmal nur auf Ihren eigenen Bedarf angerechnet.


Wenn Ihre Einnahmen niedriger sind als Ihr gesetzlicher Bedarf und Sie noch zuhause wohnen, können Sie ergänzendes Arbeitslosengeld II über Ihre Eltern beantragen.

Nur wenn Ihre Einnahmen Ihren eigenen Bedarf übersteigen, könnte ein Teil Ihres Einkommens auf das Arbeitslosengeld II Ihrer Eltern angerechnet werden, denn Sie leben mit Ihren Eltern in einer Haushaltsgemeinschaft. Meistens sind Ausbildungsvergütungen aber nicht so hoch, dass eine Anrechnung stattfindet
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Kossi
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Beitrag von Kossi »

Hallo jettemaus,

wenn er mit Azubi vergütung und KG seinen eigenen Bedarf decken kann,
gehört er nicht mehr in Eure BG.
BAB bekommt man,glaube ich, nur wenn man nicht mehr zu Hause wohnt.
Wenn er aus der BG raus ist(ich musste es beantragen)dann könntest Du für Deinen Sohn noch Wohngeld beantragen.

LG kossi
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Kossi hat geschrieben:BAB bekommt man,glaube ich, nur wenn man nicht mehr zu Hause wohnt.
Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich nach der Unterbringung, nach dem Einkommen des Jugendlichen und eventuell auch nach dem Jahreseinkommen der Eltern.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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