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Nebenbeschäftigung

Verfasst: 11.04.2008 10:02
von sabinekuhnert
Hallo alle zusammen, habe mal eine Frage die mir keiner so richtig beantworten kann es geht darum, ich habe mir selber
eine Nebenbeschäftigung gesucht die aber nur für zwei Stunden am Tag sind von Montag bis Samstag, bekomme bei einen vollen Monat 212,Euro bin in Hartz 4 , meine Frage ist muss ich wenn die Arge mit einen Ein Euro Job kommt das annehmen?kann mann trotzdem einen Ein Euro Job bekommen auch wenn mann einen Nebenjob hat?,ich Arbeite von 6.00-8.00 Uhr. und noch eine Frage was kann ich von meinen 212.Euro behalten. Bitte schreibt mir. Danke:roll: [/b]

Verfasst: 11.04.2008 18:22
von buxi
hallo, Du darfst 160 € selbst behalten. Theoretisch darf die Arge Dir noch einen 1€ Job zusätzlich aufbrummen, sofern er nicht mit Deinen jetzigen Arbeitszeiten kollidiert. Dein Nebenjob hat nämlich Vorrang.
Gruß buxi

Verfasst: 12.04.2008 06:30
von kettelmaus
buxi hat geschrieben: Dein Nebenjob hat nämlich Vorrang.
Gruß buxi


Das haben wir hier in Düsseldorf aber anders erfahren müssen !!
Mit einem Nebenjob bist Du noch nicht vom Amt weg also kann man uns jeder Zeit was Anbieten um von Hartz weg zu kommen....
Und es ist eigentlich egal ob Du einen Nebenjob hast oder nicht, das Hauptgeld kommt vom Amt und die sagen wo es lang geht...

Alles schon ausgetestet :
: :twisted:

Verfasst: 12.04.2008 07:14
von Kossi
Hallo,

ich glaube eher das 100€ anrechnungsfrei sind...die kannst Du behalten.

Und Dein Minijob hat Vorrang vor einem EEJ weil er auf dem ersten Arbeitsmarkt ist.(eventuell noch ausbaufähig)

LG kossi

Verfasst: 12.04.2008 10:19
von buxi
sorry, ich muß mich korrigieren, Es ist absolut korrekt, daß die ersten 100 Euro vom Nebenjob anrechnungsfrei bleiben,bei allem was über 100 Euro hinausgeht bleiben 20%.

Nebenjob geht vor ein Euro Job, das ist Fakt, ein zusätzlicher 1€ Job kann gefordert werden, wenn er mit dem Nebenjob nicht kollidiert.
Ausser Frage steht natürlich, daß man weiterhin verpflichtet ist, eine soz. ver. pfl. Tätigkeit zu finden und aufzunehmen. Natürlich steht das über dem 1€ Job und Nebenjob.

Gruß und tschuldigung buxi

Verfasst: 12.04.2008 12:27
von ayumi
Also ich kann nur berichten, wie es bei mir war bzw. ist. Ein Minijob mit geringer Stundenzahl interessiert hier niemanden. Den 1€ Job muss man trotzdem machen. Oder man kann es auch anders sagen. Man darf ihn trotzdem machen. Ich wollte meinen Minijob nämlich nicht aufgeben. So einfach findet man nämlich keinen neuen.

LG

Verfasst: 12.04.2008 18:16
von rme
also, bei mir war es ähnlich ! Ich hatte auch einen Job bei einer caritativen Einrichtung gehabt und kam auf max. 20 Std. im Monat.
Ich musste aber den 1 € Job annehmen und meinen Minijob kündigen.

Die Massnahmen ( 1€ Job ) der ArGe hatte Vorrang. Ich hab mich damals sehr geärgert, konnte aber nichts dagegen machen !

Verfasst: 12.04.2008 18:24
von Ralf Hagelstein
rme hat geschrieben:Die Massnahmen ( 1€ Job ) der ArGe hatte Vorrang. Ich hab mich damals sehr geärgert, konnte aber nichts dagegen machen !
Leider lese und höre ich soetwas sehr oft, zu oft.
Diese Aussage ist falsch. Ein-Euro-Jobs sind per Gesetz immer die "ultima ratio"! Ein Mini-Job ist eine Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt!

Lasst Euch von irgendwelchen Sachbearbeitern nicht immer "verarschen", informiert Euch vorher, bitte!

Nebenbeschäftigung

Verfasst: 12.04.2008 18:26
von sabinekuhnert
Ich danke Euch für die Antworten,ich werde meinen minijob nicht aufgeben weil ich lange und viele Bewerbungen geschrieben habe ,und froh bin das ich endlich Glück hatte einen zu bekommen.auch wenn er nur für zwei Stunden am Tag ist .Mann muss sehen was noch kommt, ich traue der Arge nicht. LG Sabine

Re: Nebenbeschäftigung

Verfasst: 12.04.2008 18:29
von Ralf Hagelstein
sabinekuhnert hat geschrieben:Mann muss sehen was noch kommt, ich traue der Arge nicht. LG Sabine
Wenn Du in der Gewerkschaft bist, wende Dich an diese. Die helfen bei Problemen mit der ARGE.

Verfasst: 14.04.2008 11:10
von maleite
Ich weiß nicht wie das mit einem 1 Euro Job aussieht.Tatsache ist ,das Sie dich auch in andere Maßnamen stecken können (sogenannte Trainingsmaßnamen auch mit "Minijob")
:roll: hab ich selbst erfahren müssen....
Du wirst dann aufgefordert,deine Arbeitszeiten abzuändern mit Absprache deines Arbeitgebers,damit Du an der Maßname teilnehmen kannst!
Es sei denn du hast mind. eine Job (kann auch Teilzeit sein)wo Du Sozialabgaben hast!

Verfasst: 14.04.2008 11:36
von Powerreptile
Kann ich nur zustimmen mußte wegen dem 1 € Job auch meinen Nebenjob aufgeben.

MFG

Verfasst: 14.04.2008 18:21
von buxi
Dann hat Euch die Arge buchstäblich übern Tisch gezogen!!!!
Sorry aber ist so.

Gruß buxi

Verfasst: 14.04.2008 18:42
von Confused
buxi hat geschrieben:hallo, Du darfst 160 € selbst behalten. Theoretisch darf die Arge Dir noch einen 1€ Job zusätzlich aufbrummen, sofern er nicht mit Deinen jetzigen Arbeitszeiten kollidiert. Dein Nebenjob hat nämlich Vorrang.
Gruß buxi
mhh das wäre doch aber nur wenn sie 400 euro verdienen würde

Bei uns zumindest ist es so das 100 euro frei sind und bei allem was man drüber verdient werden 80 % angerechnet das würde bei 200 heissen es bleiben 120 über, oder sehe ich das falsch ?

lg

C.

Verfasst: 14.04.2008 22:09
von buxi
@ Confused, lies doch mal bitte auch 2 Beiträge weiter unten!

sorry, ich muß mich korrigieren, Es ist absolut korrekt, daß die ersten 100 Euro vom Nebenjob anrechnungsfrei bleiben,bei allem was über 100 Euro hinausgeht bleiben 20%.

Nebenjob geht vor ein Euro Job, das ist Fakt, ein zusätzlicher 1€ Job kann gefordert werden, wenn er mit dem Nebenjob nicht kollidiert.
Ausser Frage steht natürlich, daß man weiterhin verpflichtet ist, eine soz. ver. pfl. Tätigkeit zu finden und aufzunehmen. Natürlich steht das über dem 1€ Job und Nebenjob.

Gruß und tschuldigung buxi

Verfasst: 15.04.2008 00:25
von Confused
buxi hat geschrieben:@ Confused, lies doch mal bitte auch 2 Beiträge weiter unten!

sorry, ich muß mich korrigieren, Es ist absolut korrekt, daß die ersten 100 Euro vom Nebenjob anrechnungsfrei bleiben,bei allem was über 100 Euro hinausgeht bleiben 20%.

Nebenjob geht vor ein Euro Job, das ist Fakt, ein zusätzlicher 1€ Job kann gefordert werden, wenn er mit dem Nebenjob nicht kollidiert.
Ausser Frage steht natürlich, daß man weiterhin verpflichtet ist, eine soz. ver. pfl. Tätigkeit zu finden und aufzunehmen. Natürlich steht das über dem 1€ Job und Nebenjob.

Gruß und tschuldigung buxi
ja ...sorry hatte gepostet bevor ich alles gelesen hatte :)

Nebenbeschäftigung

Verfasst: 15.04.2008 19:01
von sabinekuhnert
Ich bins nochmal Sabine ich habe schon sehr viel erlebt mit der Arge leider nichts gutes bin nicht in einer Gewergschaft leider bin ich schon viele Jahre zu Hause,in denn Jahren habe ich nur eine ABM und ein 1Euro Job gehabt konnte nie was mit meinen Bewerbungen erreichen.Damals habe ich mich bei der Arge als Reinigungskraft eintragen lassen was anderes bekomme ich nicht mehr, ein Angebot bekommen von der Arge auch nur für 2 Stunden hat nicht geklappt, darum bin ich froh das ich jetzt Glück hatte ich kann nur hoffen das ich diese Arbeit behalten kann die ich mir selber gesucht habe und nicht die Arge.Meine Arbeitszeit geht um 6.00 Uhr los da werde ich nichts ändern können weil da wo ich Arbeite die um 8.00 Uhr aufmachen,anders geht das nicht .Lg sabine

Verfasst: 16.04.2008 05:51
von Kossi
Hallo Sabine,

Vielleicht kannst Du mit diesen Argumenten versuchen einen EEJ abzulehnen,sollte Dir denn einer angeboten werden.
Ich habe es so gemacht.
Und jetzt ist es fast zwei Monate her.War zum Gespräch mit meiner Vermittlerin,habe ihr das so gesagt wie es ist und
musste dann noch einen Anhörungsbogen ausfüllen und bis jetzt ist noch nix bösartiges gekommen.

LG und viel Glück kossi

Nebenbeschäftigung

Verfasst: 16.04.2008 18:30
von sabinekuhnert
Hallo Kossi,
das hört sich gut an wenn die Arge mir 1 Euro Job anbieten sollte hoffe ich das ich genau so viel Glück habe wie du mann will ja auch vorbereitet sein wenn was kommen sollte ich danke dir für die Antwort .Lg sabine

Verfasst: 17.04.2008 03:19
von Kossi
Hallo Sabine,
wenn es so ist,meldest Dich einfach.
Vielleicht kann man dann was machen.

LG kossi