Zinsloses Darlehen abgelehnt

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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kleene36
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Zinsloses Darlehen abgelehnt

Beitrag von kleene36 »

Hallo liebe Forum Gemeinde,
mein Vermieter hat unser Bad komplett saniert (das alte war ca 25 Jahre alt) und unsere Küche vergrößert , da daneben ein ganz kleines Zimmer war und von uns nur zum abstellen genutzt. wurde. Leider war diese Zimmer schon immer feucht, obwohl wir dort immer gelüftet haben. Dieses aber an sich der Grund war, warum unser Vermieter die Wand entfernt hat, damit dieser Raum auch immer geheizt und genutzt wird und dadurch die Feuchtigkeit raus zubekommen.
Mein Vermieter hat schon vieles bezahlt bei der Sanierung, aber es bleibt nun schon ein großer Teil an uns hängen, sprich Tapeten, PVC , Toilettendeckel und alle so was eben. Da kommt natürlich einiges zusammen.
Da dachte ich, ich könnte evt. Renovierungskosten Beihilfe beantragen, was aber nicht geht.
Dann habe ich einen Antrag auf ein zinsloses Darlehen gestellt und dieser wurde dann heute abgelehnt.

Sehr geehrte Frau XXXX
Ihren Antrag vom 08.04.2008 auf Gewährung eines Darlehens für Renovierungskosten kann leider nicht entsprochen werden.

Gem § 23 Abs 1 SGBII kann ein Darlehen nur gewährt werden, wenn im Einzelfall ein von den Regelsätzen umfasster und nach Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden kann.
Bei den beantragten Renovierungskosten handelt es sich um keinen unabweisbaren Bedarf, da dieser nicht plötzlich auftritt und akut ist. es ist im Voraus abzusehen, dass dieser Bedarfe nach und nach entsteht und kann somit über einen längeren Zeitraum durch Ansparungen gedeckt werden.

Gegen diesen Bescheid kann jeder Betroffene.....usw.

So nun Frage ich mich, wie soll man bei 345 Euro die man bekommt noch was ansparen? Bei uns ist es so das es gerade so reicht und wir nur über die Runden kommen weil ich einen 100 Euro Nebenjob habe sonst wäre am Ende des Monats nichts mehr zu essen da :(
Hat jemand von euch schon so ein Fall gehabt?
Sicher werde ich Einspruch erheben und vielleicht bekomme ich von euch ein paar Tipps.

Vielen Lieben Dank
Kleene
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Derartige Renovierungskosten sind m.E. nicht im Regelsatz enthalten und vom Träger als Kosten der Unterkunft zu übernehmen.
Ab zum Anwalt oder der Gewerkschaft, soweit Mitglied, und den eigenen Fall prüfen lassen.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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kleene36
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Beitrag von kleene36 »

Hallo Ralf,
vielen Dank für die Antwort. In diesem Falle wäre der Träger ja die Arge oder habe ich das falsch verstanden? Oder der Vermieter ? Bin mir nicht ganz sicher, weil du auch geschrieben hast Anwalt oder "Gewerkschaft" . Anwalt ist ja kein Problem, da wir Rechtsschutz versichert sind.
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Wenn Ihr eine Rechtsschutz habt, die auch Sozialrecht abdeckt, dann ab mit allen Unterlagen (Quittungen nicht vergessen) zum Anwalt.
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