Kein ALG 2 mehr,liegen nun 2 cent drüber? Hilfe

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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zwillinggirl
Beiträge: 2
Registriert: 09.04.2008 15:23

Kein ALG 2 mehr,liegen nun 2 cent drüber? Hilfe

Beitrag von zwillinggirl »

Hallo!

Ich habe folgendes Problem:
Ich bin im April mit meinem Freund zusammengezogen,bekam bis dahin für mich und meine zwei Kinder ALG 2.
Mit dem Zusammenzug meines Freundes haben wir einen neuen Antrag gestellt da wir nun eine Bedarfgemeinschaft sind.
Der Antrag wurde abgelehnt,da wir mit dem Gehalt meines Freundes genau den Deckungsbetrag für alle unsere Unkosten zur Verfügung haben,dann sind noch 2 Cent drüber,demnach bekommen wir nix mehr vom Amt.
Ich muß mich nun freiwilling versichern ,kostet 118,€ .
Im Internet habe ich gelesen,dass ich einen Antrag auf Kostenübernahme diese Krankenkassenbeiträge stellen kann.

1 Frage :

In wie weit werden die 118 ,-€ übernommen,nur Anteilig oder voll ?
Wir liegen zusammen ja nur 2 Cent über dem Gesammtbedarf des ALG 2

2 Frage:

Ich bin in der 22 Woche schwanger.
Zur zeit wohnen wir in einer 63 qm kleinen Wohnung mit 4 Personen.

Da diese Wohnung zu klein schon für 4 Personen ist,wir schlafen im Wohnzimmer,da ich einen 14 jährigen Sohn habe,der hat sein Zimmer und noch einen fast 4 jährigen Sohn,der hat auch ein eigenes Zimmer.

Nun haben wir die Möglichkeit eine größere Wohnung anzumieten,kostet 636,-€ Warmiete.
Wir möchten das Angebot der Wohnung sehr gerne annehmen,bekommen aber zur Zeit ja nix von der Arge.
Mehrkosten für die Wohnung 206,- €,die können wir von unserem Einkommen nicht selbst zahlen.
War heute bei der Arge,um zu fragen,ob wir mit Einzug der Wohnung einen neuen Antrag stellen können,oder erst wenn das Baby geboren ist,jedenfall brauchen wir ne größere Wohnung.
Die Frau sagte mir,dass die Miete 19,- € über Grenze liegt und nicht weiß,ob wir noch vor der Geburt des Babys umziehen dürfen,brauchen aber eine Genemigung,denn können die Miete nicht alleine zahlen.

Wie würdees aussehen,wenn wir die mehrkosten von 19,-€ selbst tragen?
Wird dann die Höchstgrenze der neuen Wohnung berücksichtigt?
Dürfen wir vor der Geburt umziehen?

Morgen muß ich nochmal zur Arge,vll erfahre ich dann mehr.

Über Antworten mit Erfahrung würde ich mich freuen,denn bis Montag müssen wir die Wohnung zu oder absagen,wäre schade,denn die ist hier echt noch günstig.

Gruß zwillinggirl
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

Hallo !
Ich bin zwar kein Experte aber an eurer Stelle würde ich nicht aufgeben denn

1. Bringt euch die Zahlung der Krankenkasse wieder in die Bedürftigkeit
und
2. Hast du in der Schwangerschaft ich weis leider nicht ab welcher Woche Anspruch auf einen Mehrbedarf !

Wiederspruch einlegen gegen den Bescheid und die Schwangerschaft sowie die Krankenkasse angeben!

LG
Silvia
zwillinggirl
Beiträge: 2
Registriert: 09.04.2008 15:23

Beitrag von zwillinggirl »

Hallöchen und danke für deine Antwort1

Die Kosten über die freiwillige Krankenkasse hab ich ja heute eingereicht
und den Mehrbedarf für Schwangere habe ich ja bis März erhalten,aber nun ist ja durch den zusammenzug mit meinem Freund die Weiterbewillingung abgelehnt worden,da er Berufstätig ist und sein Gehalt mitgerechnet wurde .
Dadurch ist nun der Gesammtbedarf für uns 4 Personen gedeckt und die derzeitige Miete auch,bleiben noch 0,02 Cent übrig,aber davon können wir uns eine höhere Miete nicht leisten,deshalb war ich ja heute noch mal bei der Arge ,um zu fragen,ob wir durch einen Umzug in eine größere Wohnung und unter berücksichtigung des Babys wieder einen Antrag auf ALG 2 stellen können.
Die Miete der neuen Wohnung wäre aber 19,-e über den Höchssatz der Arge,der uns dann für 5 Personen zustehen würde.
Dann habe ich nachgefragt,ob wir die 19,- e nicht selbst dazuzahlen dürften und uns dann der höchstbetrag der angemessenen Mietobergrenze gezahlt werden würde,schon vor der Geburt des Babys und auch die Renovierungskosten.
Morgen muß ich das Mietangebot einreichen und meine Bearbeiterin prüft nochmal das Mietangebot und erkundigt sich bei ihrer Teamleitung,ob wir schon vor der Geburt des Babys in eine größere und teurere Wohnung ziehen dürften und in wie weit diese höheren Mietkosten übernommen werden und auch die anfallenden Kosten für den Umzug.

Meine Frage ist aber auch,was ich mache,wenn ich keine genehmigung dafür bekomme ,die Wohnung anmmiete und ab Geburt des Babys einen neuen Antrag stelle,wie siehts dann aus.

Verstehe auch nicht ganz,dass die 19,- € mehrkosten so tragisch wären,denn diese könnte man ja noch irgentwie abzweigen.
Mein Sohn könnte in seinen Kibndergarten bleiben und der große auf seiner Schule,das Umfeld der Kinder ist mir wichtig.
Es ist auch schwer eine Wohnung für 5 Personen zu finden,die eine angemessene Miete für die Arge hat und auch relativ schön ist,nicht exklusiv,aber ebend die standdart Ausstattung in Ordnung ist,wie zb. Türen Ok,Fenster Ok,Bad Ok und nicht eine Wohnung,die eine renovierungsbedürftige Bude wäre,damit meine ich,dass evtl. vieles kaputt ist,wie Wäde ,Toiletten,Wanne Türen usw.

Es ist nicht leicht der Arge gerecht zu werden.
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

Sorry dass ich dir da nicht wirklich weiter helfen kann. Denn ich verstehe nicht wie das Amt dir was genehmigen soll wenn ihr im MOm keine Leistungen mehr bekommt ???? :shock:
Ich denke aber hier werden sich noch Leute ( Fachleute ) melden die sich da ganz genau auskennen !!!
Ich bin noch nicht umgezogen und kenn mich da nicht wirklich aus sorry !

Lg
Silvia
martin1969
Beiträge: 4
Registriert: 24.04.2008 09:43

Beitrag von martin1969 »

hallo..aus welcher region komste denn...dann was verdient dein freund an gehalt !!

aus meiner erfahrung..weis ich..komme aus wuppertal....

da lieg die kalt miete bei 4 personen 445€ dazu kommen dann noch die nebenkosten...und arge bezahlt ja noch für 4 person die heizung ! ca 60€ meine ich...

also meine frau war arbeiten und ich bin hausmann..sie verdiente 1450€ netto und wir haben noch von der arge 142€ bekommen..!!

hoffe dir bischen helfen zu können !!

am besten auf der page mal nach schauen bei der arge was dir zu steht..
wegen schwangerschaft..steht die einmalig für das kind eine erstausstattung zu.die höhe war bei uns mal...vor 2 jahre 380€ plus für dich auch noch ein zuschuss zu steht dann !!

sonst geh mal bitte auf diesen link
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

die helfen auf jeden fall....dienstag persönlich vorbei gehn und donnsertag..in wuppertal...oder nachmittags donnerstag anrufen dort !!
Ellichen
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Beitrag von Ellichen »

Hallo,

könnt ihr es nicht erst mal mit Wohngeld und Kindergeldzuschlag versuchen?
Dann wäre die Arge doch raus aus dem Spiel. Es gibt genug Rechner im Internet, wo Ihr evtl. ausrechnen könnt, ob und was Euch da zusteht. Immer noch besser als den stress mit der Arge.

LG
Ellichen
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babydoll123456
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ich

Beitrag von babydoll123456 »

wohngeld und kindergeldzuschlag!

wundert mich nur das die arge nix gesagt hat denn bei uns war es so das wir erst die beiden sachen beantragen mussten bevor wir überhaupt geld von der arge bekammen!
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nonsens
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Re: ich

Beitrag von nonsens »

babydoll123456 hat geschrieben:wohngeld und kindergeldzuschlag!

wundert mich nur das die arge nix gesagt hat denn bei uns war es so das wir erst die beiden sachen beantragen mussten bevor wir überhaupt geld von der arge bekammen!
hatten wir allerdings nicht, als mein Mann den Job antrat, wurde von Anfang an gesagt, Wohngeld und Kindergeldzuschlag treffen für uns nicht zu, ohne das wir es selbst beantragen mussten .... versteh das mal einer ...

@ zwillinggirl, hast Du mal auf dem Bescheid nachgesehen, ob die bei Deinem Freund/Mann das volle Gehalt angerechnet haben? Also das gesamte Nettogehalt?

Da gibts nämlich auch noch ne Freidingens ... mir fällt der Name gerade nicht ein, das heisst, das gehalt wird nur mit so und soviel Prozent angerechnet.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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