Alte Mietnebenkosten erstatten lassen !!!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Mholzmichel
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Alte Mietnebenkosten erstatten lassen !!!

Beitrag von Mholzmichel »

Der 3. Senat des Landessozialgerichtes hat jetzt in zweiter Instanzentschieden, dass Harz IV Empf. bis zu 4 Jahre rückwirkend ihre Wohnnebenkostennachzahlungen zur Erstattung bei der zuständigen Arge einreichen können. Das Gericht erklärte damit die bisherige Praxis der Argen für rechtswiedrig, dass nur nach sofortigem Antrag eine Erstattung von Mietnebenkosten möglich sei.
Im aktuellen Fall hatte ein Chemnitzer geklagt, der seine Nebenkosten für das Jahr 2004 erst im Nov. 2005 beantragt hatte obwohl er den Bescheid bereits m Mai erhalten hatte. Die Arge Chemnitz lehnte daraufhin die Erstattung ab.
Die revision des Urteils wurde ausgeschlossen.
Qelle Freie Presse (Ratgeberseite) v. 7.04.2008
Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist!!!
buxi
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Beitrag von buxi »

Vielen Dank für die Info, das ist doch mal sehr nütlich und gut zu wissen!
Gruß buxi
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Fehlt noch das Aktenzeichen.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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Mholzmichel
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Beitrag von Mholzmichel »

Aktenzeichen stand leider nicht dazu
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alex1977
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Beitrag von alex1977 »

Ich habe für das Jahr 2007 eine Heizkostennachzahlung von 110 € bekommen.
Nach Nachfrage bei der ARGE wird sie nur als Darlehn übernommen und in Monatlichen Raten wieder abgezogen.

Ist das richtig?????
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DjTermi
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Re: Alte Mietnebenkosten erstatten lassen !!!

Beitrag von DjTermi »

Mholzmichel hat geschrieben:Der 3. Senat des Landessozialgerichtes hat jetzt in zweiter Instanzentschieden, dass Harz IV Empf. bis zu 4 Jahre rückwirkend ihre Wohnnebenkostennachzahlungen zur Erstattung bei der zuständigen Arge einreichen können. Das Gericht erklärte damit die bisherige Praxis der Argen für rechtswiedrig, dass nur nach sofortigem Antrag eine Erstattung von Mietnebenkosten möglich sei.
Im aktuellen Fall hatte ein Chemnitzer geklagt, der seine Nebenkosten für das Jahr 2004 erst im Nov. 2005 beantragt hatte obwohl er den Bescheid bereits m Mai erhalten hatte. Die Arge Chemnitz lehnte daraufhin die Erstattung ab.
Die revision des Urteils wurde ausgeschlossen.
Qelle Freie Presse (Ratgeberseite) v. 7.04.2008

Wo hast Du das denn her ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo alex1977
Heizkosten gehören zu den Kosten der Unterkunft und sind in der tatsächlichen Höhe zu übernehmen.
Ausnahmen: - ein unangemessen hoher Verbrauch. Der müsste dann
nachgewiesen werden.
- Wohnung zu gross und wird nicht vollständig anerkannt.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
alex1977
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Beitrag von alex1977 »

Melinde hat geschrieben:Hallo alex1977
Heizkosten gehören zu den Kosten der Unterkunft und sind in der tatsächlichen Höhe zu übernehmen.
Ausnahmen: - ein unangemessen hoher Verbrauch. Der müsste dann
nachgewiesen werden.
- Wohnung zu gross und wird nicht vollständig anerkannt.
Gruss
Danke Melinde.
Also hat die Dame mir die unwahrheit gesagt?
Ich brauche nichts zurück zu zahlen?
Ich habe eine 44qm große Wohnung Gaszentralheizung , 4 Heizkörper und 12 Striche verbraucht.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo alex1977
Antrag auf Übernahme der Nebenkosten stellen, schriftlichen Bescheid abwarten und dann ggf. Widerspruch einlegen.
Nur schriftliches ist gültig, gesagt werden kann vieles.
Gruss
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volkswirt
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Beitrag von volkswirt »

Hallo, hat jemand das Aktenzeichen / genauen Wortlaut? Hab leider nichts gefunden und würde es gerne zitieren. In Hamburg habe ich 2006 keine Nachzahlung erstattet bekommen, weil ich es einige Wochen nach dem Eingang beantragt hatte, da in der Zeit ein Prüfung durch den Mieterverein statt fand und der Vermieter sogar wegen Fehlberechnungen in den Medien genannt wurde, gegen ihn ermittelt wurde. Ich wollte also das Amt nur vor zu frühen Erstattungen "bewahren" bevor sich das nicht geklärt hat und das wurde mir zum Verhängnis. Ca. 150 Euro. Abgelehnt, weil nicht unverzüglich beantragt. Da hätte ich vielleicht ja noch eine Chance, wenn ich das Urteil anführen könnte, oder handelt Hamburg nur nach seinen Gerichten? Hoffentlich ist das ganz kein Aprilscherz. Gruß
Xenia-Liliana
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Beitrag von Xenia-Liliana »

Schade das das nicht für Strom zählt :lol:
volkswirt
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Beitrag von volkswirt »

Irgendwelche Infos, ob man das Jahre später noch anfechten kann?
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo volkswirt
Trotz intensiver Sucherei auch kein Aktenzeichen gefunden.
Vielleicht weiss man bei der Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle - www.oera.hamburg.de mehr.
Gruss
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kleene36
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Beitrag von kleene36 »

Hallöle,

tja ich bin auch gerade am kämpfen gegen die ARGE, weil sie die Heiz & Nebenkosten von 05 /06 nicht übernehmen wollen. Eigner Widerspruch hat mich nicht weiter gebracht. :( Nun liegt alles bei der Anwältin, seit 3 Wochen und ich hoffe täglich das ich "nette" Post bekomme. Heute habe ich erstmal bei der RA angerufen,muss aber wie üblich auf den Rückruf warten. Ich befürchte das ich mit der RA nicht so einen guten Griff gemacht habe. Nun ja wir werden sehen, immer optimistisch bleiben :D
LG
die Kleene
Wenn ihr denkt es geht nicht mehr,kommt von irgendwo ein Lichtlein her!
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Mholzmichel
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Urteil

Beitrag von Mholzmichel »

Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist!!!
Ladyguenes
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Beitrag von Ladyguenes »

bei mir hat ebenfalls der widerspruch nichts gebracht.
zitat dazu: sie haben bereits gezahlt. damit besteht kein bedarf mehr nach § 1 i.v.m. § 3 SGB II und der antrag ist somit abzulehnen! punkt aus.
mit dem urteilstext von mholzmichel bin ich überfordert :roll: kann jemand das ganze in wenigen klaren worten übersetzen?
gruss ladyguenes.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Mholzmichel
Super
Danke für´s Urteil, das hilft sicher vielen weiter. Auch wenn solche Urteile immer Einzelfallentscheidungen sind, als Argumentationshilfe eignen sie sich auf jeden Fall, häufig geht dann alles glatt.
Hast Du das schon in die Rechtsprechungsdatenbank auf der Tacheles Seitereingeschrieben?
Gruss
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Mholzmichel
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Beitrag von Mholzmichel »

hab ich heute hingeschickt
Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist!!!
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