Hallo!!
Ich habe heute dieses Forum entdeckt und hoffe, dass mir jemand bei meinen Fragen helfen kann. Danke im Voraus!!
Ich bin Vollzeit beschäftigt und habe vor einem halben Jahr Hartz4 beantragt, da ich halt wenig verdiene. Mir wurde eine bestimmte Summe bewilligt, worüber ich sehr glücklich war. Die Sachbearbeiterin erwähnte aber sofort, dass beim Folgeantrag einiges gekürzt würde, da ich eine zu hohe Miete hätte.
Nun habe ich einen zweiten Antrag zugesendet bekommen, da das halbe Jahr fast rum ist. Der Antrag ist ein wenig anders. Ich werde da zum Beispiel gefragt, ob ich monatlich ein Trinkgeld erhalte. In meinem Beruf geben unsere Kunden hin und wieder Trinkgeld. Dies kommt in eine Kaffeekasse und wir zahlen davon z.b. Getränke wie Kaffee, Milch und Wasser. Manchmal sparen wir auch ein wenig länger und es wird neues Handwerkzeug gekauft. Ich lebe also nicht zusätzlich von diesem Geld. Wie beantworte ich diese Frage nun richtig? Man kann nur mit Ja oder Nein antworten. Es wird auch nach den Steuern gefragt. Die habe ich noch gar nicht gemacht, weiß also noch nicht, ob und wieviel ich zurück bekomme.
Ich habe Angst beim Ausfüllen Fehler zu machen.
Einen schönen Tag wünscht Elli!!!
Fragen zum Antrag!!
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Elli-Elli
Wenn Du hin und wieder Trinkgeld bekommst wird das als Einnahme angerechnet. In verschiedenen Berufen ist Trinkgeld üblich und man kann nicht sagen man bekäme keines. Da ihr im Kollgenenkreis diese Trinkgelder in einem gemeinsamen Topf sammelt um damit z.B. auch Arbeitsgerät zu kaufen (wieso eigentlich, Arbeitsgeräte hat der Arbeitgeber gefälligst zu beschaffen und nicht die Mitarbeiter, Trinkgeld gibt der Kunde gezielt für diejenigen von denen er bedient oder behandelt wurde als besondere Anerkennung und Dankeschön, besonders gerne und etwas mehr wenn man das Lohngefüge der betreffenden Branche kennt) habt ihr doch sicher auch eine Auflistung der Beträge die für jeden bleiben. Die Zahl nimmst Du als Trinkgeldbetrag wenn Du das Geld zur freien Verfügung behältst. Verwendet ihr es für eine Gemeinschaftsaktion dann hast Du es nicht frei verfügbar, also kein Einkommen. Trotzdem musst Du was wegen Trinkgeld angeben weil sonst angenommen wird Du verschleierst die wahren Einkünfte=mangelnde Mitwirkungspflicht=Ärger.
Mach bei der Frage auf dem Bogen ein weiteres Kreuzchen mit "siehe Beiblatt" und leg ein Beiblatt dazu auf dem Du das Kreuzchen näher erläuterst wegen der Verwendung der Trinkgelder wenn Du das nicht direkt selber ausgezahlt bekommst.
Wenn Du noch keine Steuerrückzahlung erhalten hast schreib das einfach so rein. Da Du eh alle Veränderungen mitteilen musst die sich zwischenzeitlich ereignen meldest Du es dann aktuell.
Lies Dir die neuen Formulare grundsätzlich nochmal ganz genau durch bevor Du sie abgibst, sie sind viel umfangreicher und haben bestimmt noch Pferdefüsse die man auf den ersten Blick nicht erkennt. Lieber vorher noch nachfragen.
Wenn die neuen Ausfüllhinweise nicht mitgeschickt wurden, hier zum nachlesen.
Bisher habe ich noch keine "Alternativlösung" gefunden wo auf besonders kritische Fallstricke hingewiesen wird.
Gruss
Wenn Du hin und wieder Trinkgeld bekommst wird das als Einnahme angerechnet. In verschiedenen Berufen ist Trinkgeld üblich und man kann nicht sagen man bekäme keines. Da ihr im Kollgenenkreis diese Trinkgelder in einem gemeinsamen Topf sammelt um damit z.B. auch Arbeitsgerät zu kaufen (wieso eigentlich, Arbeitsgeräte hat der Arbeitgeber gefälligst zu beschaffen und nicht die Mitarbeiter, Trinkgeld gibt der Kunde gezielt für diejenigen von denen er bedient oder behandelt wurde als besondere Anerkennung und Dankeschön, besonders gerne und etwas mehr wenn man das Lohngefüge der betreffenden Branche kennt) habt ihr doch sicher auch eine Auflistung der Beträge die für jeden bleiben. Die Zahl nimmst Du als Trinkgeldbetrag wenn Du das Geld zur freien Verfügung behältst. Verwendet ihr es für eine Gemeinschaftsaktion dann hast Du es nicht frei verfügbar, also kein Einkommen. Trotzdem musst Du was wegen Trinkgeld angeben weil sonst angenommen wird Du verschleierst die wahren Einkünfte=mangelnde Mitwirkungspflicht=Ärger.
Mach bei der Frage auf dem Bogen ein weiteres Kreuzchen mit "siehe Beiblatt" und leg ein Beiblatt dazu auf dem Du das Kreuzchen näher erläuterst wegen der Verwendung der Trinkgelder wenn Du das nicht direkt selber ausgezahlt bekommst.
Wenn Du noch keine Steuerrückzahlung erhalten hast schreib das einfach so rein. Da Du eh alle Veränderungen mitteilen musst die sich zwischenzeitlich ereignen meldest Du es dann aktuell.
Lies Dir die neuen Formulare grundsätzlich nochmal ganz genau durch bevor Du sie abgibst, sie sind viel umfangreicher und haben bestimmt noch Pferdefüsse die man auf den ersten Blick nicht erkennt. Lieber vorher noch nachfragen.
Wenn die neuen Ausfüllhinweise nicht mitgeschickt wurden, hier zum nachlesen.
Bisher habe ich noch keine "Alternativlösung" gefunden wo auf besonders kritische Fallstricke hingewiesen wird.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.