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Sohn im Internat,komplett aus der Bedarfsgemeinschaft raus!

Verfasst: 04.04.2008 18:24
von jensjensen65
Hallo und vielleicht kann uns ja jemand helfen!
Unser Sohn 8 Jahre,hatte einen Gehirntumor der entfernt wurde und hat nun Pflegestufe 2.
Er hat durch seine OP gelegentliche "Aussetzer",so das wir nach einer Einrichtung gesucht haben,wo er optimal Betreut und Therapiert werden kann,ein Internat in unserer Nähe!
Er wird Montag abgeholt und Freitag Nachmittag wieder nach Hause gefahren!Die Pflegeversicherung kürzte uns das Geld,ist ja auch Okay,die Pflegeversicherung zieht uns von der Woche 3 Tage ab,Dienstag,Mittwoch und Donnerstag,für die Pflegeversicherung zählen der Anreisetag und der Abreisetag zu den Tagen,wo er noch zu Hause ist!
Jetzt hat uns das Amt,für unseren Sohn sämtliche Leistungen gestrichen,obwohl er ja an den Wochenenden Feiertagen und den Ferien zu Hause ist!Das kann doch wohl nicht wahr sein,oder????Auch eine Übernahme der Verplegungs,-und Unterkunftskosten wurde abgelehnt,mit der Begründung,wir bekommen ja noch anteilmässig Pflegegeld!
Kann uns jemand sagen,ob das Rechtens ist???????
Vielen Dank und Grüße an alle!!!

Verfasst: 04.04.2008 20:30
von Melinde
Hallo jensjensen65
Die Streichung sämtlicher Leistungen ist nicht rechtmässig.
Widerspruch einlegen, am besten auch gleich einen Fachanwalt für Sozialrecht einschalten. Beratungshilfeschein gibt es beim zuständigen Amtsgericht, dort an den Rechtspfleger wenden.
Das Pflegegeld darf nicht als Einkommen angerechnet werden, nachlesbar hier in der Alg II-V. Bei § 1(1) 4.
Es erfüllt nicht den Zweck den Lebensunterhalt zu bestreiten sondern dem Ausgleich der Mehraufwendungen die durch die Pflege entstehen.
Unterbringung in einer stationären Einrichtung kommt auch nicht zum tragen, siehe Durchführungshinweise der BA zu SGB II § 7 Randziffer 7.36 Absatz (6). Nachlesen hier. (Bei Hinweise auf Seite 14)
Gruss

???

Verfasst: 29.04.2008 15:47
von jensjensen65
Hallo Melinde,
erstmal Danke für Deine Antwort!!!

Heute kam der Bescheid von der Arge.
Dem Antrag auf Übernahme der Sonderleistungen (Internatskosten) kann nicht entsprochen werden!
Begründung:Da Ihr Sohn im Internat untergebracht ist,hat er keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGBII.
Ein internatsmässig untergebrachter Jugendlicher (Steven ist 8) gehört nicht zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern. Auch eine Rückkehr am Wochenende oder in den Ferien ändert nichts daran.
Ablehnungsbescheid beruht auf §§23Abs. 1 i.V.m. 20 SGBII!!!

Ist doch ein Witz oder?Er ist in keiner Bedarfsgemeinschaft mehr drin,die Internatskosten und Verpflegungskosten werden auch nicht übernommen,wer zahlt Bekleidung,Essen usw.????? :cry:

Grüße an alle!