Hallo,
ich habe mal folgende Frage an euch.und zwar wollen ich und meine freundin evtl zusammen ziehen.Ich arbeite über eine zeitarbeitsfirma verdiene ca 1200€ brutto das sind ca 900€ netto und meine freundin bekommt mom 340€ arbeitslosengeld 2 plus die miete ihrer wohnung die miete beträgt ca 280€ warm.jetzt ist meine frage würde sie noch irgend eine leistung sprich arbeitslosengeld 2 oder mietzuschuß bekommen wenn sie mit mir zusammen ziehen würde und wenn ja wieviel?lg mark
Arbeitslosengeld 2 bei Bedarfsgemeinschaft
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo!
Hier im Forum gibt es unter Ankündigungen Wichtiges ALGII Rechner . Da könntet ihr eure Zahlen eingeben und gucken ob ihr dann noch Anspruch hättet!
Sobald ihr zusammenzieht zählt ihr als Bedarfsgemeinschaft.
DA wird alles an Geld in einen Topf geworfen auch dein Gehalt ! So und wenn deine Freundin bzw ihr beide keinen Anspruch mehr auf ALGII habt dann denke bitte daran dass deine Freundin nicht mehr Krankenversichert ist und sie sich dann freiwillig versichern müsste und es entstehen in der Rente Lücken wenn sie nicht arbeiten geht oder nur geringfügig !
LG
Silvia
Hier im Forum gibt es unter Ankündigungen Wichtiges ALGII Rechner . Da könntet ihr eure Zahlen eingeben und gucken ob ihr dann noch Anspruch hättet!
Sobald ihr zusammenzieht zählt ihr als Bedarfsgemeinschaft.
DA wird alles an Geld in einen Topf geworfen auch dein Gehalt ! So und wenn deine Freundin bzw ihr beide keinen Anspruch mehr auf ALGII habt dann denke bitte daran dass deine Freundin nicht mehr Krankenversichert ist und sie sich dann freiwillig versichern müsste und es entstehen in der Rente Lücken wenn sie nicht arbeiten geht oder nur geringfügig !
LG
Silvia