Hausbesuch wegen EäG abgelehnt!
Verfasst: 01.04.2008 09:55
Moin,
hier mal kurz meine Geschichte,
Hartz 4 beantragt, wohne mit einer Freundin zusammen in einer Wohnung. Amt wollte folgende Unterlagen haben:
1. Untermietvertrag
2. Erlabniss zu Untervermietung der Vermieterin
3. Zusatzblatt 5 von beiden unterzeichnet
4. Kontoauszüge der letzten 6 Monate
Das haben sie alles bekommen und es trifft keiner der folgenden Punkte zu,wir haben
1. Keine gemeinsamen Kinder
2. Keine gemeinsamen Konten
3. Keinen gemeinsamen Mietvertrag
4. Keine gemeinsamen Versicherungen
5 wohnen kein Jahr zusammmen.
Dies habe ich alle lückenlos nachgewiesen. Gestern kamen dann 2 Herren von der Arge und wollten die Wohnung besichtigen ohne Voranmeldung und ohne mir einen Grund zu nennen. Ich habe sie dann freundlich gebeten zu gehen und sie darüber aufgeklärt das sie überhaupt kein Recht haben mich auf zu suchen da sie alle Unterlagen haben und es keine offenen Fragen mehr geben kann. Desweiten habe ich sie aufgeklärt das sie mich mit Ihrem Besuch unter Generalverdacht stellen.
Ich wurde von einem der Mitarbeiter bedroht mit den Worten :" Wenn sie uns nicht reinlassen sorge ich dafür das sie niemals Geld bekommen. Desweiteren standen sie im 2ten Stock vor unserer Haustür, was heißt sie haben sich einfach unerlaubt Zutritt zum Haus verschafft.
Auf jeden Fall würde ich jetzt interessieren was ich machen kann, denn ich denke der Bescheid wird ja nun eine Ablehnung beinhalten. Ich bin der Meinung das ich alles richtig gemacht habe und das Amt nicht enfach grundlos bei mir auftauchen darf geschweige denn überhaupt in meine Wohnung darf. ( Artikel 13 GG )
Gruß Sascha
hier mal kurz meine Geschichte,
Hartz 4 beantragt, wohne mit einer Freundin zusammen in einer Wohnung. Amt wollte folgende Unterlagen haben:
1. Untermietvertrag
2. Erlabniss zu Untervermietung der Vermieterin
3. Zusatzblatt 5 von beiden unterzeichnet
4. Kontoauszüge der letzten 6 Monate
Das haben sie alles bekommen und es trifft keiner der folgenden Punkte zu,wir haben
1. Keine gemeinsamen Kinder
2. Keine gemeinsamen Konten
3. Keinen gemeinsamen Mietvertrag
4. Keine gemeinsamen Versicherungen
5 wohnen kein Jahr zusammmen.
Dies habe ich alle lückenlos nachgewiesen. Gestern kamen dann 2 Herren von der Arge und wollten die Wohnung besichtigen ohne Voranmeldung und ohne mir einen Grund zu nennen. Ich habe sie dann freundlich gebeten zu gehen und sie darüber aufgeklärt das sie überhaupt kein Recht haben mich auf zu suchen da sie alle Unterlagen haben und es keine offenen Fragen mehr geben kann. Desweiten habe ich sie aufgeklärt das sie mich mit Ihrem Besuch unter Generalverdacht stellen.
Ich wurde von einem der Mitarbeiter bedroht mit den Worten :" Wenn sie uns nicht reinlassen sorge ich dafür das sie niemals Geld bekommen. Desweiteren standen sie im 2ten Stock vor unserer Haustür, was heißt sie haben sich einfach unerlaubt Zutritt zum Haus verschafft.
Auf jeden Fall würde ich jetzt interessieren was ich machen kann, denn ich denke der Bescheid wird ja nun eine Ablehnung beinhalten. Ich bin der Meinung das ich alles richtig gemacht habe und das Amt nicht enfach grundlos bei mir auftauchen darf geschweige denn überhaupt in meine Wohnung darf. ( Artikel 13 GG )
Gruß Sascha