Umzug genemigt, auch in einen anderen Bezirk?
Verfasst: 29.03.2008 22:22
Hallo, ihr lieben.
Wir sind eine siebenköpfige Familie mit 5 Kindern.
Leider beziehen wir auch ALG II.
Da wir in einem viel zu kleinen Haus wohnen (4 Zimmer, 86 qm), haben wir mittlerweile generell grünes Licht für einen Umzug bekommen.
Vor unserer Hochzeit habe ich noch Familienhilfe bekommen,(bekommen wir noch immer) und das von uns gemietete Haus stammt auch von diesem Verein.
Im Mietvertrag steht, daß sobald die Hilfe ausgelaufen ist, wir ausziehen müssen und das ist im Sommer der Fall.
Außerdem ist bei uns das Dach seit einem dreivierteljahr undicht und der Vermieter tut trotz einiger Ermahnungen unsererseits nichts.
Also genug Gründe für einen Umzug, den wir ja genehmigt bekommen haben.
Nun gibt es aber kaum Häuser oder Wohnungen der für uns zustehenden Größenordnung bei uns, geschweige denn zum passenden Mietzins (wohnen ein wenig unterhalb von Hamburg) noch im Sommer noch für große Familien mit so vielen Kindern.
Jetzt habe ich durch Zufall ein Haus gesehen, welches voll im Satz liegt und in der Größenordnung paßt.
Nur ist es im südlichem Niedersachsen, Hartz 4er sind genehmigt laut Eigentümer.
Aber genau da, wo wir es leichter zu Schwiegereltern haben, ich leichter meine Ausbildung (Weiterbildung ) beim DRK machen kann und wo wir denken, auch länger wohnen zu können.
Auch, um den Kindern ein langfristiges Umfeld bieten zu können.
Nun meine Frage:
Kann uns die dort zuständige Stelle die Eingliederung versagen, bzw. Leistungen verweigern, auch wenn wir von hier aus eine Umzugserlaubnis haben?
Gilt die Umzugserlaubnis nur für einen Umzug in diesem Bezirk, oder ist es generell egal, wohin?
Liebe Grüße,HarzerRoller
PS.: Sorry, daß der Text so lang wurde, ich konnte unsere Situation nicht anders erklären
Wir sind eine siebenköpfige Familie mit 5 Kindern.
Leider beziehen wir auch ALG II.
Da wir in einem viel zu kleinen Haus wohnen (4 Zimmer, 86 qm), haben wir mittlerweile generell grünes Licht für einen Umzug bekommen.
Vor unserer Hochzeit habe ich noch Familienhilfe bekommen,(bekommen wir noch immer) und das von uns gemietete Haus stammt auch von diesem Verein.
Im Mietvertrag steht, daß sobald die Hilfe ausgelaufen ist, wir ausziehen müssen und das ist im Sommer der Fall.
Außerdem ist bei uns das Dach seit einem dreivierteljahr undicht und der Vermieter tut trotz einiger Ermahnungen unsererseits nichts.
Also genug Gründe für einen Umzug, den wir ja genehmigt bekommen haben.
Nun gibt es aber kaum Häuser oder Wohnungen der für uns zustehenden Größenordnung bei uns, geschweige denn zum passenden Mietzins (wohnen ein wenig unterhalb von Hamburg) noch im Sommer noch für große Familien mit so vielen Kindern.
Jetzt habe ich durch Zufall ein Haus gesehen, welches voll im Satz liegt und in der Größenordnung paßt.
Nur ist es im südlichem Niedersachsen, Hartz 4er sind genehmigt laut Eigentümer.
Aber genau da, wo wir es leichter zu Schwiegereltern haben, ich leichter meine Ausbildung (Weiterbildung ) beim DRK machen kann und wo wir denken, auch länger wohnen zu können.
Auch, um den Kindern ein langfristiges Umfeld bieten zu können.
Nun meine Frage:
Kann uns die dort zuständige Stelle die Eingliederung versagen, bzw. Leistungen verweigern, auch wenn wir von hier aus eine Umzugserlaubnis haben?
Gilt die Umzugserlaubnis nur für einen Umzug in diesem Bezirk, oder ist es generell egal, wohin?
Liebe Grüße,HarzerRoller
PS.: Sorry, daß der Text so lang wurde, ich konnte unsere Situation nicht anders erklären