Umzug genemigt, auch in einen anderen Bezirk?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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HarzerRoller
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Umzug genemigt, auch in einen anderen Bezirk?

Beitrag von HarzerRoller »

Hallo, ihr lieben.

Wir sind eine siebenköpfige Familie mit 5 Kindern.
Leider beziehen wir auch ALG II.
Da wir in einem viel zu kleinen Haus wohnen (4 Zimmer, 86 qm), haben wir mittlerweile generell grünes Licht für einen Umzug bekommen.
Vor unserer Hochzeit habe ich noch Familienhilfe bekommen,(bekommen wir noch immer) und das von uns gemietete Haus stammt auch von diesem Verein.
Im Mietvertrag steht, daß sobald die Hilfe ausgelaufen ist, wir ausziehen müssen und das ist im Sommer der Fall.
Außerdem ist bei uns das Dach seit einem dreivierteljahr undicht und der Vermieter tut trotz einiger Ermahnungen unsererseits nichts.

Also genug Gründe für einen Umzug, den wir ja genehmigt bekommen haben.

Nun gibt es aber kaum Häuser oder Wohnungen der für uns zustehenden Größenordnung bei uns, geschweige denn zum passenden Mietzins (wohnen ein wenig unterhalb von Hamburg) noch im Sommer noch für große Familien mit so vielen Kindern.

Jetzt habe ich durch Zufall ein Haus gesehen, welches voll im Satz liegt und in der Größenordnung paßt.
Nur ist es im südlichem Niedersachsen, Hartz 4er sind genehmigt laut Eigentümer.
Aber genau da, wo wir es leichter zu Schwiegereltern haben, ich leichter meine Ausbildung (Weiterbildung ) beim DRK machen kann und wo wir denken, auch länger wohnen zu können.
Auch, um den Kindern ein langfristiges Umfeld bieten zu können.

Nun meine Frage:

Kann uns die dort zuständige Stelle die Eingliederung versagen, bzw. Leistungen verweigern, auch wenn wir von hier aus eine Umzugserlaubnis haben?
Gilt die Umzugserlaubnis nur für einen Umzug in diesem Bezirk, oder ist es generell egal, wohin?


Liebe Grüße,HarzerRoller

PS.: Sorry, daß der Text so lang wurde, ich konnte unsere Situation nicht anders erklären :?
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Zuerst würde ich mich mit der ARGE am neuen Wohnort in Verbindung setzen,
um die dort genehmigte Höhe der KdU zu erfragen.
Die noch zuständige ARGE hat sich mit der neuen abzusprechen,
damit für Euch der Umzug möglichst optimal klappt.
Nachzulesen in § 22 SGB-II (3) hier: Gesetze im Internet
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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