HalliHallo,
ich bin total verzweifelt und geschockt grad, meine Tochter (18) ist heute beim "klauen" ( wert über 1000 euro ) erwischt wurden, was ja ansich schon schlimm ist, aber es kommt noch schlimmer, es war in einem Laden in dem sie hinter der Kasse arbeitet und die von den Kunden gekauften Sachen verpackt, das ist also wahrscheinlich nicht nur Diebstahl dabei raus sondern noch Unterschlagung oder so
http://dejure.org/gesetze/StGB/246.html
Sie hat sich vorher nie was zu schulden kommen lassen und will Jura studieren ...und nun DAS *heul*
nun zu meiner eigentlichen Frage, können die Anwaltskosten irgendwie übernommen werden oder muss man die bei Strafsachen komplett selber zahlen ?
lg
C.
Prozesskostenübernahme bei Strafsachen ?
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ja klar bekommt sie ALG 2 sonst würde ich ja hier nicht posten und ein Anwalt ist mit sicherheit nicht übertrieben da es sich ja wie beschrieben nicht nur um einen normalen Diebstahl handeltAmpelfrau79 hat geschrieben:bekommt deine tochter ALG 2?? Und warum Anwalt? Wartet erstmal ab ob ein Strafbefehl kommt und was da raus kommt. beim 1.Mal kann es ggf. zu Arbeits- oder Sozialstunden kommen. Ich finde nen Anwalt hinzuziehen ist überflüssig und kostet nur Geld.
*verzweifel*
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Guckst Du nach Pflichtverteidiger/Wahlverteidiger hier: Wikipedia
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Gute Infos auch hier: http://www.berlin-pflichtverteidiger.de/
danke dir
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