Seite 1 von 1
Urlaub
Verfasst: 29.03.2008 11:49
von Ampelfrau79
Hallo
Ich weis das man 3 Wochen Urlaub bekommen kann als ALG 2er. Ich will ende April bis Pfingsten wegfahren. Wie schnell muss ich denen das mitteilen?? hab am 8.4. meine nächste eingliederungsvereinbarung (bei uns gibts immer nur ein halbes jahr) sollte ich das dort meine Fallmangerin schon sagen??
Verfasst: 29.03.2008 12:23
von Björn
ja, würde ich da schon tun, lieber früh als zu spät.. was hast du für gründe es ihr da nicht zu sagen`?
Verfasst: 29.03.2008 12:59
von Ampelfrau79
gibt eigentlich keine Gründe dagegen. Habe fleißig Bewerbungen geschrieben, hab mich immer gemeldet wenn was war usw. Also theoretisch müsste es klar gehen. Hätte ja aber sein können das man das mind. 1-2 monate vorher angeben muss.
Verfasst: 29.03.2008 13:01
von Björn
also ich war letztens eine woche weg und hab davor nur angerufen und bescheid gesagt, ging alles klar...
Verfasst: 31.03.2008 12:12
von DjTermi
Ab dem 1. August 2006 besteht für Arbeitslosengeld II-Empfänger die grundsätzliche Pflicht, an Werktagen unter ihrer angegeben Adresse erreichbar zu sein.
Einem (auswärtigen) Urlaub im In- oder Ausland kann für insgesamt drei Wochen im Jahr genehmigt werden. Der Urlaubswunsch muss etwa eine Woche vor der geplanten Reise eingereicht werden. Eine Zustimmung hängt davon ab, ob für den geplanten Zeitraum konkrete Eingliederungsaktivitäten oder Vermittlungsvorschläge vorliegen. Nach Beendigung des Urlaubs besteht in der Regel eine unverzügliche Meldepflicht beim zuständigen Träger der Grundsicherung. Wer sich ohne Zustimmung von seinem Wohnort entfernt, muss damit rechnen, dass die Leistungen gestrichen und auch zurückgefordert werden. Das Gleiche gilt, wenn keine oder eine verspätete Rückmeldung erfolgt oder die maximale Urlaubsdauer von drei Wochen überschritten wird.