Wie oft muss man eingedlich im Monat bei der ARGE erscheine?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
alex1977
Beiträge: 31
Registriert: 28.02.2008 09:58
Wohnort: Kiel

Wie oft muss man eingedlich im Monat bei der ARGE erscheine?

Beitrag von alex1977 »

Wie oft muss man eigentlich im Monat bei der ARGE erscheinen?

Frage an euch:
Als ich noch ALG 1 Empfänger war, da würde ich alle 3 Monate zu einem Gespräch eingeladen und wir redeten über Bewerbungen und was sich sonst so getan hat.
Wie läuft das eigentlich bei ALG 2?
Bem. War schon 2 x im Monat eingeladen, nur so um zu reden.( Kein Job Angebot oder so.)

Gruss Alex.
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo alex1977
Müssen musst Du nach Einladung, können darfst Du wenn Du ein Anliegen hast.
Bei aufgefordertem Erscheinen steht Dir die Übernahme der Fahrtkosten zu.
Formloser Antrag reicht, Kopie des Fahrkärtchens oder Aufstellung der Kosten bei PKW beiheften.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
alex1977
Beiträge: 31
Registriert: 28.02.2008 09:58
Wohnort: Kiel

Beitrag von alex1977 »

Melinde hat geschrieben:Hallo alex1977
Müssen musst Du nach Einladung, können darfst Du wenn Du ein Anliegen hast.
Bei aufgefordertem Erscheinen steht Dir die Übernahme der Fahrtkosten zu.
Formloser Antrag reicht, Kopie des Fahrkärtchens oder Aufstellung der Kosten bei PKW beiheften.
Gruss

Es geht nicht um die Kosten.
Die ARGE ist bei mir nur 200 m entfernt.
Es gibt doch wohl ein Zykluss bei der ARGE?
Bei ALG 1 war er alle 3 Monate.
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

Hallo!
Melinde schrieb doch schon dass du da eine Einladung bekommst wenn du erscheinen sollst !
Von einer regelmäßigen Meldepflicht wie bei ALG1 weis ich nichts !
LG
Silvia
alex1977
Beiträge: 31
Registriert: 28.02.2008 09:58
Wohnort: Kiel

Beitrag von alex1977 »

maria1106 hat geschrieben:Hallo!
Melinde schrieb doch schon dass du da eine Einladung bekommst wenn du erscheinen sollst !
Von einer regelmäßigen Meldepflicht wie bei ALG1 weis ich nichts !
LG
Silvia
Aha danke.
Dann bekommt man also nicht jeden Monat eine Einladung von der ARGE?
Benutzeravatar
Ralf Hagelstein
Site Admin
Beiträge: 2337
Registriert: 11.12.2005 18:07
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Ralf Hagelstein »

Das kann die ARGE halten wie sie will.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
Bild
Antworten