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Hilfe! Kindersparbuch- Freibetrag - Bedarfsgemeinschaft???

Verfasst: 26.03.2008 17:51
von Tanja-bb
Hallo,

ich bin völlig neu hier reingestolpet, weil ich einfach nicht mehr weiterweiss.

Ich beziehe seit ca. 9 Monaten Hartz 4 - und bin (aus eigener Dummheit und Schusseligkeit - *fingerheb* nicht aus Hinterlist) natürlich voll in die Falle getappt und hatte damals ein Sparkonto nicht angegeben.

Dieses Konto läuft auf den Namen meiner Tochter (wurde vor Jahren mal von ihren Grosseltern "für ihre Zukunft" angelegt) und und es befinden sich mittlerweile rund 7750 Euro drauf. Dieses Geld ist als Festgeld noch ein Jahr angelegt. Ich weiss, dass diese Summe weit über dem ihr zustehenden Freibetrag liegt.

Nur: Ich habe sonst weiter keinerlei Guthaben... ausser einem Girokonto mit roundabot 1500 Euro - nutze also sowas wie einen Vermögensfreibetrag überhaupt nicht aus. Da wir zusammen ja nun eine Bedarfsgemeinschaft bilden - und ich als Alleinerziehende ja auch alleinig für sie aufkomme - gibt es da nicht irgendeine Möglichkeit das gegeneinander aufzurechnen, zu verschieben, gemeinschaftlich zu berechnen... was weiss ich - ich kann dem Kind doch nicht sein Geld von Oma und Opa wegnehmen?

Verfasst: 26.03.2008 19:41
von buxi
ich kann Dir leider nur im Groben antworten und nicht mit Gesetzestexten dienen, ihr lebt in einer Bedarfsgemeinschaft und somit wird euer Vermögen auch als gemeinschaftliches Vermögen gerechnet. Ihr dürft ein sog. Schonvermögen besitzen, das darf 150 Euro pro Lebensjahr nicht überschreiten. Du darfst also ausrechnen, wie alt ihr alle zusammen seid und dann die Summe x 15 Euro rechnen.
Was ich persönlich äusserst fragwürdig halte, wenn das Sparbuch Deines Kindes immer von den Großeltern bespart wurde befindet sich darauf das Vermögen der Großeltern. Ich persönlich würde klagen, falls die Arge Forderungen auf dieses Geld geltend machen würde, denn Du kannst ja nachweisen, das dieses Geld nicht Ersparnisse aus Einkommen Deiner Kinder sind.
Ich weiß, viele werden mir da jetzt vielleicht nicht zustimmen aber so ganz hasenrein ist die Sache juristisch in meinen Augen nicht.

Dein Problem ist, Du hast versäumt dieses Sparbuch anzugeben. In den Augen der Arge handelst Du nie aus Unwissenheit sondern aus Habgier und betrügerischen Absichten. Sofern der Arge keine finanziellen Nachteile entstanden sind, dürfen sie Dir nichts anhaben. Ich weiß nicht was ich Dir nun raten soll, um es wieder gerade zu biegen. Sag einfach wie es ist, das Sparbuch wurde von den Großeltern bespart, deshalb auch bei den Großeltern aufbewahrt .....aus den Augen, aus dem Sinn......weil Du nicht damit konfrontiert warst.

Ich denke, wenn Du es jetzt angiebst, darf Dir eigentlich nicht viel passieren.

Gruß buxi