Wohnungserstausstattung Was kann man alles beantragen ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
gnomi35de
Beiträge: 7
Registriert: 06.11.2005 18:22

Wohnungserstausstattung Was kann man alles beantragen ?

Beitrag von gnomi35de »

Hallo und guten Abend zusammen,
kann mir bitte mal jemand mitteilen was ich alles als Wohnungserstausstattung beantragen kann.
Oder gibt es eine Liste dazu?
Über rege Antworten wäre ich sehr dankbar.
Unser Verstand ist unser Vermögen, aber Armut schändet keinen.
Carola
Beiträge: 210
Registriert: 15.10.2005 14:18
Wohnort: Hamburg

Beantragen

Beitrag von Carola »

Alle Anschaffungen sind pauschal im Regelsatz enthalten!
Grundsätzlich gibt es keinerlei Beihilfen für Wohnungsausstattungen usw.

Du kannst ein Darlehen beim Amt beantragen, welches dann in monatlichen Raten vom Regelsatz zurückgezahlt wird.
Gast

Beitrag von Gast »

Für die Wohnungserstausstattung sind die Kommunen zuständig.

Für Hamburg gilt folgendes:
Es gelten folgende Wohnungseinrichtungspauschalen:
Einrichtungspauschale
Betrag in Euro
Wohnungseinrichtung 1. volljährige Person
809,-- €

Wohnungseinrichtung 2. volljährige Person
277,-- €

Wohnungseinrichtung für Kinder
224,-- €
Nachzulesen in den Fachlichen Vorgaben:
Infoline der Freien und Hansestadt Hamburg
Carola
Beiträge: 210
Registriert: 15.10.2005 14:18
Wohnort: Hamburg

Beitrag von Carola »

Ralf Hagelstein hat geschrieben:Für die Wohnungserstausstattung sind die Kommunen zuständig.

Für Hamburg gilt folgendes:
Es gelten folgende Wohnungseinrichtungspauschalen:
Einrichtungspauschale
Betrag in Euro
Wohnungseinrichtung 1. volljährige Person
809,-- €

Wohnungseinrichtung 2. volljährige Person
277,-- €

Wohnungseinrichtung für Kinder
224,-- €
Nachzulesen in den Fachlichen Vorgaben:
Infoline der Freien und Hansestadt Hamburg
Der Verweis auf die fachlichen Vorgaben ist Prima. Diese Pauschalen werden aber ausschließlich bei einer Haushaltsneugründung (Einzug in die erste eigene Wohnung) gewährt, nicht aber als Ersatzbeschaffung oder nach einem Umzug in eine andere Wohnung.
Benutzeravatar
Flunk
Site Admin
Beiträge: 780
Registriert: 15.04.2005 16:24
Wohnort: Thalheim im Erzgebirge

Beitrag von Flunk »

Hallo ,
gnomi35de hat auch wohl schon einiges bekommen und wohl nicht pauschal wie es die fachliche Vorgabe in Hamburg vorgesehen hätte.

Gnomi scheint in Köln zu wohnen.
Zitat :
Wohnungserstausstattung
ich habe hier eine Liste mit den Dingen die ich bereits beantragt und bewilligt bekommen habe.

1. Bett mit Latten und Matratze
2. Kleiderschrank
3. Tisch mit Stuhl
4. Wohnzimmerregal ( als Wohnzimmerschrankersatz )
5. Elektrokocher
6. Spülenschrank mit Spüle
7. Küchenschrank
8. Hausrat
9. Gardinen
10. 5 Lampen
11. Bettwäsche
12. Kühlschrank als Auftrag
Antworten