HILFE!!!! Ich Blicke da nicht mehr durch!
Verfasst: 26.03.2008 08:18
Hallo
Ich hoffe das Ihr mir helfen könnt!
Im Dezember bin ich mit meinem Sohn von NRW nach Niedersachsen gezogen mit einem Mann zusammen.Nu steckt mich das Comeback (das Hartz 4 läuft darüber) in eine Bedarfsgemeinschaft. Ich denke das gilt erst ab einen Jahr. Die Rechnen sein komplettes Brutto Gehalt bei mir an.
Aus den schreiben von denen wird man auch net schlau, weil so wie ich das seh rechnen die bei meinem Sohn das kindergeld UND Unterhaltsvorschuss an! Dachte bis jetzt immer das man den Unterhaltsvorschuß nicht als Einkommen sieht.
Desweiteren habe ich jetzt Bescheid bekommen das die wohnung die wir Bewohnen 10 Euro zu teuer sei. Aber es steht nirgends ob sie die Kosten übernehmen oder is das in dem bescheid die Unterkunftsbedarf?
Das kann doch nicht sein das die mich in eine Bedarfsgemeinschaft stecken wenn dieses erst nach 1 Jahr gilt oder?
So eine letzte Frage hab ich noch. Wenn ich jetzt in diese Einstandsgemeinschaft komme die ja auch erst nach 1 Jahr gilt bleibt das doch auch so. Wobei ich sagen muß das ich selbst für mich und meinen Sohn sorgen möchte da man nie weiss ob das klappt mit dem Mann.Da wir recht schnell zusammen gezogen sind.
Ich hoffe das ich schnell ne Antwort bekomme.Da ich erste mal Vorsorglich Wiederspruch eingelegt habe. Währe auch zum Anwalt gegangen mich Beraten lassen aber leider kann ich mir das bei der Finanziellen lage nicht leisten bei gerade mal 232 euro im Monat plus ki-Geld unde Unterhaltvorschuß!
LG
Mutti29
Ich hoffe das Ihr mir helfen könnt!
Im Dezember bin ich mit meinem Sohn von NRW nach Niedersachsen gezogen mit einem Mann zusammen.Nu steckt mich das Comeback (das Hartz 4 läuft darüber) in eine Bedarfsgemeinschaft. Ich denke das gilt erst ab einen Jahr. Die Rechnen sein komplettes Brutto Gehalt bei mir an.
Aus den schreiben von denen wird man auch net schlau, weil so wie ich das seh rechnen die bei meinem Sohn das kindergeld UND Unterhaltsvorschuss an! Dachte bis jetzt immer das man den Unterhaltsvorschuß nicht als Einkommen sieht.
Desweiteren habe ich jetzt Bescheid bekommen das die wohnung die wir Bewohnen 10 Euro zu teuer sei. Aber es steht nirgends ob sie die Kosten übernehmen oder is das in dem bescheid die Unterkunftsbedarf?
Das kann doch nicht sein das die mich in eine Bedarfsgemeinschaft stecken wenn dieses erst nach 1 Jahr gilt oder?
So eine letzte Frage hab ich noch. Wenn ich jetzt in diese Einstandsgemeinschaft komme die ja auch erst nach 1 Jahr gilt bleibt das doch auch so. Wobei ich sagen muß das ich selbst für mich und meinen Sohn sorgen möchte da man nie weiss ob das klappt mit dem Mann.Da wir recht schnell zusammen gezogen sind.
Ich hoffe das ich schnell ne Antwort bekomme.Da ich erste mal Vorsorglich Wiederspruch eingelegt habe. Währe auch zum Anwalt gegangen mich Beraten lassen aber leider kann ich mir das bei der Finanziellen lage nicht leisten bei gerade mal 232 euro im Monat plus ki-Geld unde Unterhaltvorschuß!
LG
Mutti29