Mal wieder eine Frage wegen ebay!
Verfasst: 25.03.2008 13:28
Hallo zusammen,
für eine Freundin will ich euch mal etwas fragen.Das Amt zieht ihr pauschal 18.-Euro pro Monat ab,weil sie über ebay dann und wann mal Sachen verkauft.Diese Sachen sind aber von ihr,also gebrauchte Klamotten,Schuhe usw.Ich bin der Meinung das die dies nicht dürfen,weil diese eine reine Vermögensumschichtung ist!Habe ja auch die Beiträge hier gelesen wegen ebay.Auch will diese Dame vom Amt nichts davon wissen das ja auch Verkaufsgebühren bei ebay anfallen,aber dies nur nebenbei.
Und heute bekam sie nun eine email von der Bearbeiterein mit folgendem Wortlaut:
Sehr geehrte Frau XXXX,
zum Einkommen nach § 82 SGB XII gehören alle Einkünfte in Geld oder
Geldeswert. So auch Einnahmen aus Internetauktionen, die - in Ihrem
Fall -als laufende Mittelzugänge als Einkommen zu bewerten sind. Dieses
Einkommen ist für den entsprechenden Bedarfszeitraum zur Sicherung des
Lebensunterhaltes einzusetzen. Dabei ist es unerheblich, ob Identität der
Zweckbestimmung zwischen den Einkünften und Bedarf vorliegt. Gemäß dem
"Zuflussprinzip" stellen die Zahlungen Einkommen dar und müssen entsprechend
angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Also ich habe ihr geraten,sie soll sich dies per Post zusenden lassen und dann Widerspruch einlegen dagegen,und dann gegebenenfalls vors Sozialgericht zu gehen.
Es kann doch nicht sein,das ihr Geld abgezogen wird für Sachen die ihr gehören und sie ja auch bezahlt hat?
Was meint ihr dazu?
Gruß:Zerberus
für eine Freundin will ich euch mal etwas fragen.Das Amt zieht ihr pauschal 18.-Euro pro Monat ab,weil sie über ebay dann und wann mal Sachen verkauft.Diese Sachen sind aber von ihr,also gebrauchte Klamotten,Schuhe usw.Ich bin der Meinung das die dies nicht dürfen,weil diese eine reine Vermögensumschichtung ist!Habe ja auch die Beiträge hier gelesen wegen ebay.Auch will diese Dame vom Amt nichts davon wissen das ja auch Verkaufsgebühren bei ebay anfallen,aber dies nur nebenbei.
Und heute bekam sie nun eine email von der Bearbeiterein mit folgendem Wortlaut:
Sehr geehrte Frau XXXX,
zum Einkommen nach § 82 SGB XII gehören alle Einkünfte in Geld oder
Geldeswert. So auch Einnahmen aus Internetauktionen, die - in Ihrem
Fall -als laufende Mittelzugänge als Einkommen zu bewerten sind. Dieses
Einkommen ist für den entsprechenden Bedarfszeitraum zur Sicherung des
Lebensunterhaltes einzusetzen. Dabei ist es unerheblich, ob Identität der
Zweckbestimmung zwischen den Einkünften und Bedarf vorliegt. Gemäß dem
"Zuflussprinzip" stellen die Zahlungen Einkommen dar und müssen entsprechend
angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Also ich habe ihr geraten,sie soll sich dies per Post zusenden lassen und dann Widerspruch einlegen dagegen,und dann gegebenenfalls vors Sozialgericht zu gehen.
Es kann doch nicht sein,das ihr Geld abgezogen wird für Sachen die ihr gehören und sie ja auch bezahlt hat?
Was meint ihr dazu?
Gruß:Zerberus