Hallo zusammen,
für eine Freundin will ich euch mal etwas fragen.Das Amt zieht ihr pauschal 18.-Euro pro Monat ab,weil sie über ebay dann und wann mal Sachen verkauft.Diese Sachen sind aber von ihr,also gebrauchte Klamotten,Schuhe usw.Ich bin der Meinung das die dies nicht dürfen,weil diese eine reine Vermögensumschichtung ist!Habe ja auch die Beiträge hier gelesen wegen ebay.Auch will diese Dame vom Amt nichts davon wissen das ja auch Verkaufsgebühren bei ebay anfallen,aber dies nur nebenbei.
Und heute bekam sie nun eine email von der Bearbeiterein mit folgendem Wortlaut:
Sehr geehrte Frau XXXX,
zum Einkommen nach § 82 SGB XII gehören alle Einkünfte in Geld oder
Geldeswert. So auch Einnahmen aus Internetauktionen, die - in Ihrem
Fall -als laufende Mittelzugänge als Einkommen zu bewerten sind. Dieses
Einkommen ist für den entsprechenden Bedarfszeitraum zur Sicherung des
Lebensunterhaltes einzusetzen. Dabei ist es unerheblich, ob Identität der
Zweckbestimmung zwischen den Einkünften und Bedarf vorliegt. Gemäß dem
"Zuflussprinzip" stellen die Zahlungen Einkommen dar und müssen entsprechend
angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Also ich habe ihr geraten,sie soll sich dies per Post zusenden lassen und dann Widerspruch einlegen dagegen,und dann gegebenenfalls vors Sozialgericht zu gehen.
Es kann doch nicht sein,das ihr Geld abgezogen wird für Sachen die ihr gehören und sie ja auch bezahlt hat?
Was meint ihr dazu?
Gruß:Zerberus
Mal wieder eine Frage wegen ebay!
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Zerberus
Du hättest nicht besser empfehlen können würd´ ich mal sagen. Besonders das mit dem schriftlich ist wichtig. Wer als Behörde e-mails nicht unbedingt immer anerkennt, bzw. solche auch mal als „nie erhalten“ zu haben vorgibt darf ruhig das machen was von anderen erwartet wird: Zu Griffel und Tafel, Stift und Papier oder in die Tasten greifen.
Was man schwarz auf weiss besitzt kann man getrost nach Hause tragen sagt schon das Sprichwort. Hier allerdings nicht nur nach Hause sondern ein Häuslein weiter.
Mir war bisher noch gar nicht begegnet das ARGE sogar eine Kristallkugel hat mit der standartmässig zukünftige Verkaufserfolge bei e-bay gesehen werden können. Das ging doch bisher nur in die Betten bei vermuteten Lebensgemeinschaften.
Gruss
Du hättest nicht besser empfehlen können würd´ ich mal sagen. Besonders das mit dem schriftlich ist wichtig. Wer als Behörde e-mails nicht unbedingt immer anerkennt, bzw. solche auch mal als „nie erhalten“ zu haben vorgibt darf ruhig das machen was von anderen erwartet wird: Zu Griffel und Tafel, Stift und Papier oder in die Tasten greifen.
Was man schwarz auf weiss besitzt kann man getrost nach Hause tragen sagt schon das Sprichwort. Hier allerdings nicht nur nach Hause sondern ein Häuslein weiter.
Mir war bisher noch gar nicht begegnet das ARGE sogar eine Kristallkugel hat mit der standartmässig zukünftige Verkaufserfolge bei e-bay gesehen werden können. Das ging doch bisher nur in die Betten bei vermuteten Lebensgemeinschaften.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo zusammen,
wollte nur Bescheid geben wie es ausging.
Sie bekam nun Recht,und es wurde ihr folgendes geschrieben:
Sehr geehrte Frau XXXXXX,
entsprechend ihrem Antrag vom 25.3.2008 wird der Bescheid vom 31.1.2008 nach § 44 SGBX zurückgenommen,da die aktuelle Rechtssprechung der Auffassung ist,dass der Erlös aus dem Verkauf von(geschütztem)Sachvermögen dem Vermögen und nicht dem Einkommen zuzurechnen ist....usw usw..
Sie bekommt nun also für die Monate Januar bis April das abgezogene Geld zurück bezahlt.
Ich bin ja der Meinung das sie sogar die Monate davor noch anfechten könnte wo ihr das abgezogen wurde.aber das würde dann wohl vors Gericht gehen,und das will sie wohl nicht.
Aber es zeigt mal wieder das man sich nicht alles gefallen lassen soll/muß,und ruhig dagegen vor gehen soll!
Vielleicht hilft das ja dem ein oder anderen auch weiter.
Gruß:Zerberus
wollte nur Bescheid geben wie es ausging.
Sie bekam nun Recht,und es wurde ihr folgendes geschrieben:
Sehr geehrte Frau XXXXXX,
entsprechend ihrem Antrag vom 25.3.2008 wird der Bescheid vom 31.1.2008 nach § 44 SGBX zurückgenommen,da die aktuelle Rechtssprechung der Auffassung ist,dass der Erlös aus dem Verkauf von(geschütztem)Sachvermögen dem Vermögen und nicht dem Einkommen zuzurechnen ist....usw usw..
Sie bekommt nun also für die Monate Januar bis April das abgezogene Geld zurück bezahlt.
Ich bin ja der Meinung das sie sogar die Monate davor noch anfechten könnte wo ihr das abgezogen wurde.aber das würde dann wohl vors Gericht gehen,und das will sie wohl nicht.
Aber es zeigt mal wieder das man sich nicht alles gefallen lassen soll/muß,und ruhig dagegen vor gehen soll!
Vielleicht hilft das ja dem ein oder anderen auch weiter.
Gruß:Zerberus
- Ralf Hagelstein
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