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Sanktion und "Nebenverdienst"

Verfasst: 24.03.2008 23:34
von Björn
hallo, wenn ich eine sanktion bekomme (100%) und dann einen 400€-Job annehme, kann ich dann alles behalten? von 0€ ALGII können die ja schlecht was abziehen. oder wie läuft das dann ab?

danke schonmal im vorraus,...

Verfasst: 25.03.2008 05:18
von Melinde
Hallo Björn
Das Einkommen wird auf Deinen Bedarf angerechnet.
0€ Alg2 sind es ja nicht, den Lebensmittelgutschein musst Du da mitzählen und die Kosten der Unterkunft.
Das Geld vom 400€ Job kannst Du nicht einfach so vollständig mal eben behalten und den „erzieherischen Effekt“ der Sanktion damit aushebeln.
Den ersten Beweis das dieses menschenverachtende Machwerk Wirkung zeigt und somit legitim wäre lieferst Du ja schon indem Du den Job gefunden hast. So nach dem Motto: Ei sieh einmal an, wenn der Druck gross genug ist findet er einen Job = erzieherische Wirkung der Sanktion eingetreten. Der pädagogische Zeigefinder hat gewirkt. (das dieser Drecksfinger besser heute wie morgen abgehackt gehört jetzt mal aussen vor)
Hoffen wir mal es dauert nicht lange und die Sanktion wird nach Deinem Widerspruch in Gänze kassiert. Den Lebensmittelgutschein oder das was davon noch übrig sein sollte gibst Du dann zurück und lässt Dir den Restbetrag auszahlen. Immerhin wird der Betrag von der Leistung die Du nachgezahlt bekommst auch abgezogen.
Viel Erfolg
Gruss