Hallo,
hat jemand Erfahrungen gemacht, ob eine Klage beim Sozialgericht Aussicht hat?
Problem: Arbeitsaufnahme 01.11.-Arge zahlt im voraus für November
Arbeitgeber zahlt Lohn für November am 29.11.
Also hat man auf dem Papier 2X Geld für November erhalten.
Arge will nun die Zahlung für November zurück. Das heißt: Wenn man Arbeit aufnimmt (übrigens selber gesucht und gefunden) hat man automatisch Schulden. Das kann ich einfach nicht einsehen. Wovon hätte man im November seinen Lebensunterhalt bestreiten sollen?
Danke für Hinweise von euch.
Widerspruch wg. Rückzahlung-Zuflußprinzip
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Hallo happyseife
Schätze mal wirst wenig Erfolg mit einem Widerspruch haben. Es gilt das Zuflussprinzip. Geld wird in dem Monat angerechnet in dem es zufliesst.
Du kannst allerdings eine Ratenzahlung für die Rückforderung vereinbaren.
Gruss
Schätze mal wirst wenig Erfolg mit einem Widerspruch haben. Es gilt das Zuflussprinzip. Geld wird in dem Monat angerechnet in dem es zufliesst.
Du kannst allerdings eine Ratenzahlung für die Rückforderung vereinbaren.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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ich weiß noch nicht wie es ausgehen wird, aber ich habe aus genau diesen Gründen 2 Widersprüche laufen. Zum Einen durch eine 400€ Jobtätigkeit, die ich im Sommer aufgenommen habe. Dazu gebe ich Dir den Link vom Urteil des SG Koblenz, das ich als Beispiel in den Widerspruch geschrieben habe.
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview4147A.htm
Aktenzeichen S11 AS 635/06
Mein Anwalt meint, wenn der Widerspruch abgelehnt wird, sollten wir auf jeden Fall klagen. Daran halte ich mich auch.
Dann habe ich seit Januar eine soz.vers.pfl. Tätigkeit augenommen und es kam natürlich wieder in Augen der Arge zu einer Überzahlung. In meinen Augen aber nicht. Die Arge hatte das letzte Mal am 29 Dezember überwiesen. Mein erstes Gehalt bekam ich aber erst am 29 Januar. Also kam es weder im Dezember noch im Januar zu einer Überzahlung. Wenns nach dem Zuflußprinzip gehen soll, so floß mir im Monat Dezember das Argegeld zu. Und nicht im Monat Januar. Da floß mir lediglich mein Gehalt zu. Habe Widerspruch eingelegt und somit wird die Rückforderung der Arge vom angebl. Überzahlten Betrag "ruhend" gestellt, bis der Widerspruch bearbeitet wurde oder das SG sein Urteil gesprochen hat.
In beiden Fällen wurde mein Widerspruch noch nicht bearbeitet aber ich werde auf jeden Fall klagenin beiden Fällen auf Anraten meines Anwalts klagen. Veruch macht klug!
Gruß buxi
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview4147A.htm
Aktenzeichen S11 AS 635/06
Mein Anwalt meint, wenn der Widerspruch abgelehnt wird, sollten wir auf jeden Fall klagen. Daran halte ich mich auch.
Dann habe ich seit Januar eine soz.vers.pfl. Tätigkeit augenommen und es kam natürlich wieder in Augen der Arge zu einer Überzahlung. In meinen Augen aber nicht. Die Arge hatte das letzte Mal am 29 Dezember überwiesen. Mein erstes Gehalt bekam ich aber erst am 29 Januar. Also kam es weder im Dezember noch im Januar zu einer Überzahlung. Wenns nach dem Zuflußprinzip gehen soll, so floß mir im Monat Dezember das Argegeld zu. Und nicht im Monat Januar. Da floß mir lediglich mein Gehalt zu. Habe Widerspruch eingelegt und somit wird die Rückforderung der Arge vom angebl. Überzahlten Betrag "ruhend" gestellt, bis der Widerspruch bearbeitet wurde oder das SG sein Urteil gesprochen hat.
In beiden Fällen wurde mein Widerspruch noch nicht bearbeitet aber ich werde auf jeden Fall klagenin beiden Fällen auf Anraten meines Anwalts klagen. Veruch macht klug!
Gruß buxi
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