Hallo, ich habe eine ganz wichtige Frage
ich lebe derzeit mit meiner Freundin und unserem 4 Monate altem Baby in einer Bedarfsgemeinschaft... habe seit Montag wieder einen Job gefunden indem ich leider nur 8,50 euro die Std bekomme und 250 euro sprit im monat brauche da der weg jeden tag 2 x 45 km beträgt nun wird der hartz 4 bedarf ja neu angepasst sprich wir bekommen im endeffekt ja dann wieder das gleiche wie wir schon die ganze zeit bekommen mehr lohnt dadurch entfällt alg und nen teil des alg2.
nun hab ich ja den mehrbedarf wegen dem sprit sprich wir hätttem ja dann jeden monat 250 euro weniger als vorher(also weniger als der regelsatz) damit kommen wir ja nie im leben über die runden
gibts da irgend ne möglichkeit das das amt nen teil der sprit kosten übernimmt bzw anrechnet? mir wurde vom amt nur am telefon gesagt man kanns nur von den steuern absetzen. aber das geht doch nur ende des jahres....... nun ja hoffe du kannst mir da weiter helfen
danke schonmal lieber gruss
Frage wegen Fahrtkosten zur Arbeit bei Bedarfarsgemeinschaft
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- babydoll123456
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ich
mit dem auto gibt es nur ein paar cant pro.kilometer
die bahnkosten werden komplett übernommen wenn man sie 1mal im monat einreicht!
bei uns ist es noch das gleiche!
auto lohnt sich nicht da macht ihr minus!
die bahnkosten werden komplett übernommen wenn man sie 1mal im monat einreicht!
bei uns ist es noch das gleiche!
auto lohnt sich nicht da macht ihr minus!
das mit der bahn hab ich mir auch schon überlegt glaub ich mach das auch so........ und wie beantrage ich das das die fahrtkosten der bahn erstattet werden?
Ist das bei euch auch so das ihr durchs arbeiten nach abzügen der fahrtkosten weniger hättet als der regelsatz?
hoff die bahnkosten übernehmen sie sonst wärs irgendwie unfair dann hät ja jeder der nix arbeitet mehr als wir.
danke schonmal
Ist das bei euch auch so das ihr durchs arbeiten nach abzügen der fahrtkosten weniger hättet als der regelsatz?
hoff die bahnkosten übernehmen sie sonst wärs irgendwie unfair dann hät ja jeder der nix arbeitet mehr als wir.
danke schonmal
Hallo,
also ich war vor 14 Tagen bei der Arge. Unsere Tochter beginnt am 01.09.2008 eine Ausbildung. Einfache Entfernung ca. 25 km. Die Dame hat uns alles mal ausgerechnet. Ja tatsächlich, die Statistik lacht. Also Sabine bekommt einen Freibetrag von 100 Euro, zuzüglich km-Geld und KFZ-Versicherung anteilig. Also es werden von netto 550 Ausbildungsvergütung nur ca. 250 als Einkommen angerechnet, also ca. 300 Euro insgesamt Freibetrag. Das müsste doch bei dir auch so sein. OK Bahn oder Auto ist ein Rechenthema. Sabine bekommt sogar ein Darlehn von ca. 800 Euro zum Auto. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Aussage nur steuerlich abesetzbar korrekt ist. Hake noch mal ganz gezielt nach.
Viel Glück
Ellichen
also ich war vor 14 Tagen bei der Arge. Unsere Tochter beginnt am 01.09.2008 eine Ausbildung. Einfache Entfernung ca. 25 km. Die Dame hat uns alles mal ausgerechnet. Ja tatsächlich, die Statistik lacht. Also Sabine bekommt einen Freibetrag von 100 Euro, zuzüglich km-Geld und KFZ-Versicherung anteilig. Also es werden von netto 550 Ausbildungsvergütung nur ca. 250 als Einkommen angerechnet, also ca. 300 Euro insgesamt Freibetrag. Das müsste doch bei dir auch so sein. OK Bahn oder Auto ist ein Rechenthema. Sabine bekommt sogar ein Darlehn von ca. 800 Euro zum Auto. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Aussage nur steuerlich abesetzbar korrekt ist. Hake noch mal ganz gezielt nach.
Viel Glück
Ellichen
Hallo spyro
Schau mal in den Aktuellen Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II bei § 11 was da zu vom Einkommen absetzbare Beträge steht.
Bei Hinweise ab Seite 19 Mitte, besonders Randziffer 11.75
Wird also nicht der gesamte Lohn angerechnet werden.
Gruss
Schau mal in den Aktuellen Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II bei § 11 was da zu vom Einkommen absetzbare Beträge steht.
Bei Hinweise ab Seite 19 Mitte, besonders Randziffer 11.75
Wird also nicht der gesamte Lohn angerechnet werden.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.