> Allg. Frage zum Beratungsschein beim Anwalt <
Verfasst: 23.03.2008 18:32
Hallo...
wie ich gerade erfahren habe, gibt es diesen Schein nicht in allen Bundesländern...komisch
Jetzt zu meiner Frage.
Wenn ich einen Anwalt mit einer Überzahlungssache seitens der ARGE damit beauftragt habe, dieser es auch gut über die bühne gebracht hat ( musste nix nachzahlen ), ABER: im Nachhinein 166.- Euro Honorar & Kommunikat.-kosten haben will? Was nützt denn da der Beratungsschein ?
Oder ist es Dummfang? Wer kann mir Auskunft geben darüber??
PS: die forderung von der arge war 155.- euro
danke, ladyguenes
wie ich gerade erfahren habe, gibt es diesen Schein nicht in allen Bundesländern...komisch

Jetzt zu meiner Frage.
Wenn ich einen Anwalt mit einer Überzahlungssache seitens der ARGE damit beauftragt habe, dieser es auch gut über die bühne gebracht hat ( musste nix nachzahlen ), ABER: im Nachhinein 166.- Euro Honorar & Kommunikat.-kosten haben will? Was nützt denn da der Beratungsschein ?
Oder ist es Dummfang? Wer kann mir Auskunft geben darüber??
PS: die forderung von der arge war 155.- euro

danke, ladyguenes