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> Allg. Frage zum Beratungsschein beim Anwalt <

Verfasst: 23.03.2008 18:32
von Ladyguenes
Hallo...
wie ich gerade erfahren habe, gibt es diesen Schein nicht in allen Bundesländern...komisch :(
Jetzt zu meiner Frage.
Wenn ich einen Anwalt mit einer Überzahlungssache seitens der ARGE damit beauftragt habe, dieser es auch gut über die bühne gebracht hat ( musste nix nachzahlen ), ABER: im Nachhinein 166.- Euro Honorar & Kommunikat.-kosten haben will? Was nützt denn da der Beratungsschein ?
Oder ist es Dummfang? Wer kann mir Auskunft geben darüber??
PS: die forderung von der arge war 155.- euro :shock:
danke, ladyguenes

Verfasst: 25.03.2008 17:35
von Ladyguenes
:( hat noch niemand einen beratungsschein und einen rechtsanwalt in anspruch genommen und kann mir eine antwort auf meine frage geben :?: :?: :?: *traurig guck*

Verfasst: 25.03.2008 17:45
von Ellichen
Hallo,

das finde ich aber sehr sehr komisch. Da würde ich ja aber mal beim Anwalt nachfragen. Hier in NRW ist das so, dass man gar nichts bezahlen muss. Nur bei einer strafrechtlichen Sache. Bis Du sicher, dass es bei Euch nicht so etwas ähnliches gibt. Der Rechtsanwalt hätte doch vorher richtig beraten sollen. Frage nochmal nach.

Viel Glück

Ellichen

Verfasst: 30.03.2008 20:22
von buxi
hallo ladyguenes, hab Dir eben 2 PNs geschickt, was Dein Anwalt da macht ist entweder ein Versehen oder völliger Quatsch!!!
Gruß buxi

Verfasst: 31.03.2008 16:15
von Ladyguenes
hab dir ne pn geschickt.... :roll: ladyguenes