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Alg2, 4 Wochen Arbeit, Kündigung, muß ich Neuantrag stellen?

Verfasst: 22.03.2008 11:03
von Kreuzberg4
Hallo,

nach 2 Jahren Alg2 habe ich eine Vollzeitarbeit von der Arge angenommen.
Jetzt,nach ca. 4 Wochen,habe ich die Kündigung bekommen,weil ich für die Arbeit nicht der richtige Mann bin.
Muß ich jetzt einen ganz neuen Antrag auf Alg2 stellen?So wie das erste Mal?
Kann es sein,dass ich eine Sperre bekomme,weil der Arbeitgeber vielleicht sagt,das ich nicht richtig arbeiten wollte?

Vielen Dank für Antworten!

Tobias

Verfasst: 22.03.2008 21:42
von Melinde
Hallo Tobias
Wenn die nun leider gekündigte Tätigkeit Dich unabhängig, auch von ergänzendem, Alg2 gemacht hatte dann musst Du einen Neuantrag stellen.
Die neuen Antragsformulare.
Ich hoffe doch der Arbeitgeber kann sich beherrschen und macht keine unwahren Angaben bezüglich nichtfortsetzen des Arbeitsverhältnis. Er kann sich doch ausmalen was das für Dich bedeutet und erinnert sich daran das bei Kündigung während der Probezeit keine Gründe angegeben werden müssen.
Gruss

Verfasst: 23.03.2008 10:12
von Jens
Hallo,

also ich hatte auch mal so ein kurzes Gastspiel bei einer Zeitarbeitsfirma, da bin ich nach 2 wochen wieder geflogen.
Bei mir gings ohne Neuantrag. Ruf doch einfachma an und frag.

Neuantrag

Verfasst: 24.03.2008 10:25
von Kreuzberg4
Danke Jens, danke Melinde!

Noch mal eine Frage an Melinde:
Ja,es war ein Vollzeittätigkeit,also unabhängig von Alg2!
Schon mal Dank für die neuen Antragsformulare! Kann ich ja schon mal ausfüllen.
Ich habe die schriftliche Kündigung noch nicht bekommen,kommt sicher nach Ostern.
Was ist,wenn der Arbeitgeber schreibt,dass ich seiner Meinung nach nicht richtig arbeiten wollte und das der Grund der Kündigung ist?
Muß ich dann mit einer Sperre rechnen und wie lang kann diese sein?

Ich bin übrigens 55 Jahre alt,wollte wirklich wieder arbeiten,aber es war dann ein 12 Stunden-Tag im Außendienst mit An und Abfahrt,das habe ich nicht geschafft.

Hab die 4 Ostertage kein Fuß vor die Tür gesetzt,so sehr belastet mich das!

Tobias

Verfasst: 24.03.2008 12:44
von Melinde
Hallo Tobias
Bei Kündigung durch den Arbeitgeber gibt es keine Sperre, es sei denn man hat die Kündigung selber herbeigeführt.
Wenn so eine Begründung (nicht arbeiten wollen) in dem Kündigungsschreiben steht solltest Du Dich mit Deinem Chef in Verbindung setzten und versuchen ein ruhiges, sachliches Gespräch zu führen.
Da erklärst Du ihm noch mal das es keinesfalls so ist das Du nicht arbeiten willst aber die Belastung dermassen hoch war das er vielleicht einen falschen Eindruck über Deine Leistungsfähigkeit hatte. Dann sprichst Du mit ihm darüber welche fatalen Auswirkungen es für Dich hat wenn er „Arbeitsunlust“ als Kündigungsgrund angibt weil dann möglicherweise eine Sperre drohen kann.
Er soll doch lieber schreiben, wenn er schon eine Grund angeben will was er ja gar nicht muss weil in der Probezeit, das der Bewerber nicht den Erwartungen entsprach und man sich leider innerhalb der Probezeit wieder von ihm trennt. Schlusssatz des Schreiben sollte auch unbedingt enthalten das man das bedauert und ihm für seinen weiteren Weg alles gute wünscht.
Sollte es zu einer Sperre kommen musst Du nachweisen das es dafür einen wichtigen Grund gab, das Du mit der Tätigkeit überlastet warst und es gesundheitlich nicht schaffst.
Auf Dauer immer 12 Std. und auch mehr ausser Haus ist eine Riesenbelastung, da wird man krank von.
Gruss

Verfasst: 24.03.2008 12:47
von DjTermi
Hallo,
wenn ich auch mal was dazu sagen darf.
Ich glaube nicht was das in der Kündigung drin stehen wird, da der Arbeitgeber bestimmt keine Lust auf ein Rechtsstreit hat ;)

Gruß

Kündigung

Verfasst: 31.03.2008 18:07
von Kreuzberg4
Hallo Melinde
hallo DjTermi,

ihr wisst sicher Bescheid,was diese Kündigung für mich für Folgen hat!

Habe jetzt die Kündigung schriftlich bekommen,sie ist folgendermaßen formuliert:

Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
das Arbeitsverhältnis wird in beiderseitigem Einvernehmen zum ..... beendet!

Hat die Firma sicher so formuliert,damit ich keinen Ärger mache.
Aber das hört sich ja so an,als ob ich die Kündigung so haben wollte?

Wird die Arge möglicherweise sagen,wenn Du damit einverstanden warst,zählt das wie eine eigene Kündigung und ich bekomme eine Sperre?

Vielen Dank!

Tobias

Verfasst: 31.03.2008 23:06
von Melinde
Hallo Tobias
Im gegenseitigen Einvernehmen heisst Du hast zugestimmt=Sperre.
Kündigung zum Absender bringen und ändern lassen. Keinen Grund ist der richtige Text.
Kündigungsschutzklage geht ja in diesem Fall nicht, aber der Kündigung widersprechen und klarstellen das Du keinesfalls zugestimmt hast in einem Schreiben an den ehemaligen Arbeitgeber könnte vielleicht schlimmeres verhindern. Mach ihm halt deutlichst klar was seine Formulierung anrichtet und er wird sie ändern wenn er kein A........ ist.
Allen Erfolg der Welt für Dich
Gruss