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20jährige Tochter...

Verfasst: 21.03.2008 17:04
von MichaelW
Eine 20jährige Tochter hat ihre Ausbildung beendet und wird danach arbeitslos. Da es eine schulische Ausbildung war, gibt es kein ALG 1.
Sie wohnt noch bei den Eltern.
Hat sie Anspruch auf ALG 2?
Ist das Einkommen der Eltern maßgebend? Muß dieses angegeben werden?
Wäre die Sache anders, wenn die Tochter über 25 ist und auch noch bei de Eltern wohnen bleibt?

Verfasst: 22.03.2008 01:43
von Melinde
Hallo Michael
Mit 20 wird sie der Bedarfsgemeinschaft der Eltern zugeordnet, ein Anspruch auf Leistung ergibt sich nur bei Bedürftigkeit. Der ganzen BG.
Also Einkommens- und Vermögensverhältnisse werden abgefragt und der ganze Zirkus.
Kindergeld ist bis zur Vollendung des 21. Lj. möglich wenn kein Arbeitsplatz vorhanden.
Als ü 25 jährige bildete sie eine eigene BG, Angelegenheiten der Eltern wären unerheblich.
Schau mal bei Wohngeld ob die Voraussetzungen gegeben sind.
Gruss

Verfasst: 22.03.2008 20:49
von MichaelW
Danke für die klare und kompetente Antwort!
Das mit dem Kindergeld ist jetzt noch interessant.
Die Tochter ist jetzt 20,5 Jahre alt. Also gibt es noch 1,5 Jahre Kindergeld, richtig? Nur unter bestimmten Voraussetzungen? Muß sie sich dafür z.B. als arbeitslos und arbeitssuchend melden. Oder was muß man sonst noch tun, um das zu bekommen?
Danke schon jetzt für die Mühe!

Verfasst: 22.03.2008 21:20
von Melinde
Hallo Michael
Kindergeld schau mal hier. Da steht alles genau und die Formulare gibt es da auch.
Bei der Telefonnummer nicht die teure 0180 Nummer nehmen, in dieser Suchmaschine erscheint dann die Klarnummer wenn Du als Suchwort/Firma Familienkasse eingibst.
Beim Faxverzeichnis haben die keine 0180-Abzockerei.
Macht doch keine Mühe, wir helfen gerne und jederzeit (sofern am Computer anwesend) :)
Gruss