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Bin ich ALG 2 bedürftig?

Verfasst: 20.03.2008 17:01
von tommytom
Hallo,

Meine Situation kurz und knapp:

Ausbildung fertig, hatte keine Vergütung, deswegen kein Anspruch auf ALG 1

Ich hab mir jetzt mal nen Antrag auf ALG 2 geholt, aber ich bezweifle, ob ich da überhaupt was bekomme.

Ich hab ein paar Bausparer, ein Sparkonto.
Wohne in meinem Elternhaus, wobei das an meinem Bruder überschrieben wurde, ich aber keine Miete zahle.

Habe ich bei diesen Vorraussetzungen überhaupt eine Chance auf ALG 2?

Schon mal danke :P

Verfasst: 20.03.2008 18:03
von Jens
Du musst dein eigenen Haushalt führen, also komplett getrennt von den Eltern wohnen. Am besten eigene Wohnung /Etage im Haus.
Darfst also nicht bei den Eltern essen, die wäsche waschen lassern usw.
Von deinen Eltern lässt Dir noch ne Erklärung schreiben das sie dich nicht finanziell unterstützen.
Wenn dann nicht allzuviel auf dein Sparkonto ist,dann müsstest eigentlich die 347 Euro bekommen.

Verfasst: 20.03.2008 18:48
von tommytom
Auch wenn ich so ca. 7000 Euro Vermögen bei Bausparern, Sparkonto etc. hab?

Verfasst: 20.03.2008 23:40
von Melinde
Hallo tommytom
An Vermögen kannst Du pro Lebensjahr 150 € „zwangsverwertungsfrei“ haben. Wenn Du für Altersvorsorge was festgelegt hast und da nicht vor Erreichen des Rentenalters drankannst kommen dann noch mal 250 € pro Lebensjahr dazu. Dann noch für notwendige Anschaffungen 750 €.
Genaueres zu Vermögen kannst Du in den aktuellen Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II bei § 12 nachlesen.
Auch wenn Du keine Miete an den vermietenden Bruder zahlst musst Du doch wohl auch z.B. heizen, verbrauchst Wasser und entsorgst Deinen Müll. Diese Kosten sind Kosten der Unterkunft, genauso wie eine Miete und werden übernommen. Nachweis durch eine Aufstellung was in welcher Höhe Du zahlst dürfte genügen. Aber Vorsicht. Es wird vermutet werden das Dich der Bruder auch sonstwie unterstützt/könnte. Das muss er aber nicht und dieser Vermutung widerspricht man dann halt.
Lebt er mit im selben Haus empfiehlt sich ein Untermietvertrag und sichtbar getrennte Haushaltsführung.
Lebst Du alleine in dem Haus? Vermute mal nicht denn es gibt nur wenige Häuser mit der Fläche von 50qm die bei Einzelpersonen als angemessen anerkannt werden.
Gruss