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Muss ich meinen Arbeitsvermittler alles erzählen ?
Verfasst: 20.03.2008 15:25
von Jens
Hallo,
neulich meldete sich mein Arbeitsvermittler telefonisch bei mir, ich hatte zuvor in einer Firma ein Praktikum absolviert aus dem sich aber kein Arbeitsverhältnis ergeben hatte. Nun wollte er wissen " Wie es denn bei mir aussieht und wie es denn nun weitergehen soll". Ich sagte ihm das ich derzeit mit einer Firma in Kontakt stehe und sich da eventuell was ergeben könnte. Er wollte nun sofort den Namen der Firma wissen.
Da ich schlechte Erfahrungen mit Sachen habe wo sich das Amt einmischt verweigerte ich Ihm diese Auskunft. Er fragte mich darauf hin wie lange ich den brauchen würde bis ich das mit der Firma geklärt hätte. Ich sagte das es sich wohl in 14 Tagen entscheiden würde.
Am nächsten Tag hatte ich prompt eine Einladung zu einem Gespräch im Postkasten der Termin dafür genau 14 Tage später.
Das mit der Firma hat geklappt und ich habe einen Arbeitvertrag ab dem 21 April 2008 bekommen.
In welchem Zeitraum muss ich denen mitteilen das ich Arbeit habe ?
Muss ich den Termin bei dem Arbeitsvermittler eigentlich noch warnehmen ? was kann mir schlimmstens passieren wenn ich das nicht mache ?
Muss ich die Firma nennen bei der ich unterschrieben habe ?
( ich möchte auf keinen Fall das diese A...... sich meine erfolgreiche Arbeitsuche auf Ihre Fahnen schreiben)
Verfasst: 20.03.2008 18:25
von DjTermi
Ich wollte Dir eigentlich Helfen, aber wenn ich dein Komentar
Jens hat geschrieben:
( ich möchte auf keinen Fall das diese A...... sich meine erfolgreiche Arbeitsuche auf Ihre Fahnen schreiben)
Lese vergeht mir das.
Lese in dein Heft Rechte und Pflichten (
BA ) da steht genau drin was Du bei einer Arbeitsaufnahme machen musst.
Verfasst: 20.03.2008 23:54
von Melinde
Hallo Jens
Glückwunsch zum Job.
Kann verstehen das Du andere sich nicht mit fremden Federn schmücken lassen möchtest.
Wo Du anfängst erfährt ARGE doch sowieso wenn Du die Veränderung/Abmeldung hinschickst. Sicher fliesst der erste Lohn auch nicht gleich Ende April bzw. wird für die paar Tage auch nicht für den nächsten Monat langen.
Nimm den Termin wahr, dabei kannst du auch klären in welcher Form Dein Lebensunterhalt bis zur ersten Lohnzahlung geregelt wird. (wenn zwischenzeitlich die Nebenkostenabrechnug "nachzahlungsschwanger" daherkommt gleich mitnehmen. Bei Fälligkeit ausserhalb des Leistungsbezugs wird nichts mehr übernommen)
Und Dich von Deinem SB verabschieden. Es ist auch nur ein Mensch der keine Job´s aus dem Hut zaubern kann.
Gruss
Verfasst: 21.03.2008 02:03
von Jens
Das dumme ist das mein Bescheid ausgerechnet am 31.03.08 ausgelaufen ist. Folgeantrag habe ich schon gestellt müsste eigentlich bald genehmigt zurück sein.
Wenn ich für April nochmal die Kohle bekomme oder zumindest anteilig bis zu 21. dann bin ich zufrieden.
Habe den Termin bei dem Amt am 28.03.08, ich denke werde ihm einfach 2 Tage vorher schreiben das ich ein job habe und deshalb den Termin nicht wahrnehme und er mich bei Harz 4 abmelden soll.
Lieber wäre es mir allerdings wenn ich das Geld für den April da schon auf dem Konto hätte. Ich sehe allerdings keinen Grund dem Amt mitzuteilen wo ich anfange zu arbeiten. Kann denen doch wurst sein oder ?
Der Grund warum ich dem Amt nicht gern mitteile mit welchen Firmen ich in Kontakt stehe ist folgender: Sollte ich mit der Firma nicht einig werden und es nicht zu einer Einstellung kommen , dann fragen die dort gleich nach ob ich eventuell zuviel Kohle wollte oder nicht genug auf knien gerutscht bin um den Job zu bekommen. Daraufhin kürzen die dann sofort dir Kohle um 30%. Alles schon erlebt.
Am Anfang dachte ich auch noch das der SB vom Amt da ist um mir zu helfen einen Job zu finden. Leider hat sich dieses Bild zum negativen geändert. Brauchbare Vorschläge vom Amt waren gleich null. Vorschläge von mir über weiterbildungsmassnahmen waren generell nicht möglich. Das einzige was man mir hingeworfen hat war eine Liste mit Zeitarbeitsfirmen. Jede Information die ich dem Amt über meine Jobsuche gegeben habe wurde letzlich gegen mich verwendet.
Und ich durfte nicht nur einen SB kennenleren, so das man sagen könnte dies ist eine Ausnahme.
Verfasst: 21.03.2008 14:25
von DjTermi
Jens hat geschrieben:
Habe den Termin bei dem Amt am 28.03.08, ich denke werde ihm einfach 2 Tage vorher schreiben das ich ein job habe und deshalb den Termin nicht wahrnehme und er mich bei Harz 4 abmelden soll.
Solltest mal nachdenken wenn die ARGe den Arbeitsvertrag sehen will, und sieht deine Unterschrift und Datum ob das dann so gut ist was Du dich so spät meldest !
Sage dazu nur, Mitwirkungspflicht !
Oder meldest dich bei allen anderen Termin im Leben auch immer so Kurzfristig ab ?
Verfasst: 21.03.2008 15:47
von Jens
Solltest mal nachdenken wenn die ARGe den Arbeitsvertrag sehen will, und sieht deine Unterschrift und Datum ob das dann so gut ist was Du dich so spät meldest !
Sage dazu nur, Mitwirkungspflicht !
Mir fehlende Mitarbeit vorwerfen weil ich mir ein Arbeitplatz gesucht habe ?
Das wäre dann noch der Hammer !
Verfasst: 21.03.2008 16:39
von DjTermi
Es geht sich darum was Du das Melden musst nicht was Du es gesucht hast !
Verfasst: 21.03.2008 17:14
von Jens
Entschuldige das wusste ich nicht, ich dachte immer es geht darum Arbeit zu finden
Verfasst: 21.03.2008 17:42
von ballsport
Hallo Jens!
Es geht ganz sicher nicht darum, das sich irgend jemand bei der Arge damit brüsten will, das Du bald wieder Arbeit hast.
Es geht ganz allein darum, das wenn Du Dich nicht meldest, aber Leistungen beziehst, dies weder ok ist noch so der Ablauf ist.
Als Du Hartz4 Leistungen beantragt hast, hast Du sicherlich auch eine Broschüre mitbekommen, wo sowohl Rechte als auch PFLICHTEN drin stehen! Deine PFLICHT ist es, JEDE Veränderung, gleich welcher Art mitzuteilen. Egal, ob Du das eigentlich willst oder nicht.
Und es geht nicht nur darum, ob Du selber dir den Arbeitsplatz beschafft hast oder nicht. Sondern auch darum, das Dir nur bis zum Datum der Arbeitsaufnahme Leistungen zustehen. Und es ist erst einmal egal, ob Du den Job machst oder nicht.
1. Weisst Du jetzt ja noch garnicht, ob Dein zukünftiger Arbeitgeber überhaupt mit Deinen Leistungen zufrieden ist. Ich denke mal es ist im Vertrag auch eine Probezeit drin oder?
2. Was willst Du hinterher machen, wenn Du dieses der Arge nicht mitgeteilt hast, weiterhin Leistungen bekommst und diese dann auf einmal eingefordert werden? Sagen, das Du ja nicht sicher warst ob Du dort beschäftigt wirst bzw. bleibst?
Auch wenn Du in der Vergangenheit vielleicht negative Erfahrungen gemacht hast, solltest Du vielleicht auch mal versuchen, die andere Seite zu sehen. Immer nur sein Recht einfordern, sich nicht an MITWIRKUNGSPFLICHTEN halten und sagen das alles zum k....en ist geht nicht!
Meinste denn, das mir bzw. meinem Mann die Rennerei Spass macht? Nein!
Aber wir machen sie, weil wenn wir sie nicht machen, dann haben wir Ärger und dem gehen wir aus dem Weg.
Bevor Du also meckerst, sagst das es die ja nix angeht, überlege mal, was genau Du willst.
DU willst Deinen Job antreten!
DU willst womöglich auch einen Mobilitätszuschuss!
DU willst Dich selber im Spiegel ansehen können!
und vor allen willst DU nicht so sein, wie alle Hartzler verurteilt werden!!!
Nur leider schreit Dein Verhalten danach.
Also: Nimm den Termin wahr, lege offen, wo Du anfängst zu arbeiten und gut. Es will keiner was böses sondern Dir eventuell, wenn Du ein kleines bißchen friedlich und nicht ablehnend auftritst, auch weiterhelfen!!!
Lg Carmen
*die über soviel Zickigkeit echt nur noch den Kopf schütteln kann*
Verfasst: 21.03.2008 18:54
von Jens
Ich sehe es einfach nicht ein warum die wissen müssen was in meinem Arbeitsvertrag steht, was da für Klauseln drinne sind und was ich dort verdiene. Es geht die einfach nichts an
Und ich habe auch nicht vor zu verschweigen das ich Anfange zu arbeiten,
ich werde dem Amt einfach mitteilen das ich einen Job habe ab dem 21.
und ich ab dann keine Unterstützung mehr benötige. Der Inhalt meines Arbeitsvertrages geth keinen ausser mir und meinem Arbeitgeber was an.
Verfasst: 21.03.2008 20:16
von ballsport
doch!
weil du, wenn du diesen nicht bei der arge vorlegst, dann auch keinen anspruch haben wirst auf ergänzendes alg2 falss dies sein muss
und auch keine ansprüche auf mobilitätszuschuss oder eventuelle darlehen (kann-leistung) für arbeitskleidung oder überbrückungsgeld.
oder bekommst du am 21. schon dein erstes gehalt???
wenn ja dann will ich auch deinen chef kennenlernen.
Verfasst: 21.03.2008 20:53
von Jens
wie ich schon sagte bin ich voll zufrieden damit wenn ich noch für den April das ALGII bekomme und wenn es unbedingt sein muss kann ich auch darauf verzichten .
Ich will kein ergänzendes alg II und auch keine sonstigen Gelder.
Das ich das offenlegen müsste wenn ich weiter Leistungen haben will ist mir schon klar und dann ist es ja auch verständlich. Aber in meinem Fall sehe ich eben keinen Grund dafür
Angaben
Verfasst: 23.03.2008 01:00
von Sentinel
Bleib' standhaft oder frag' den SB beim nächsten Treffen ob er sich auch für die Farbe deiner Unterhosen interessiert - die kann ja definitiv etwas zur Motivation aussagen (ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass Träger von Unterhosen in knalligen Farben mehr Elan an den Tag legen). Nachdem du die Hosen dann runtergelassen und den Beweis deiner schonungslosen Offenheit erbracht hast bittest du ihn dir die Seine zu zeigen - natürlich nur um zu sehen wie motiviert er ist....... 8)
Verfasst: 23.03.2008 04:25
von Confused
Jens hat geschrieben:wie ich schon sagte bin ich voll zufrieden damit wenn ich noch für den April das ALGII bekomme und wenn es unbedingt sein muss kann ich auch darauf verzichten .
Ich will kein ergänzendes alg II und auch keine sonstigen Gelder.
Das ich das offenlegen müsste wenn ich weiter Leistungen haben will ist mir schon klar und dann ist es ja auch verständlich. Aber in meinem Fall sehe ich eben keinen Grund dafür
und was machst du wenn dein Arbeitgeber nicht mit dir zufrieden ist ?
Dann bist du derjenige der zur ARGE rennt und das Händchen aufhält, oder ?
und spätestens dann legst du deinen Arbeitsvertrag vor, oder ?
Wenn man manche Beiträge so liest dann kann man wirklich verstehen warum "wir Hartz IVler" bei den "anderen" so einen miesen Ruf haben.
lg
C.
Verfasst: 23.03.2008 05:16
von Ralf Hagelstein
Mein ehrenamtliches "Amt" wird hier leider einmal wieder gebraucht.
Die DiskutantInnen zur Ordnung ruf!
Bitte behaltet doch möchlichst einen "angemessenen" Umgangston bei.
Wir müssen uns einander zwar nicht alle "lieb haben",
aber doch ein gerüttelt Maß an Respekt füreinander leben.
Zur Sache:
Jens hat Arbeit. Dafür alles Gute!
Wenn Jens keine Leistungen der ARGE mehr haben möchte, weil er nicht mehr bedürftig ist, füllt er einfach eine Änderungsmitteilung aus.
Wenn Jens wieder bedürftig werden sollte, irgendwann, füllt er den Antrag, der dann gültig ist halt neu aus.
Eine Behörde darf nur die Daten erheben, die für die Leistungsgewährung erheblich sind. Hierbei muß sie auch auf den "Empfängerhorizont" abstellen. Hält sie Jens, der Kaufmannsgehilfe ist für fähig, ein Bruttogehalt von 3.000,- ins richtige Verhältnis zur zustehenden Leistung des ALG-II von 700,- Euro zu setzen, hat sie die Leistung ohne Nachfrage einzustellen. So m.E.
Verfasst: 23.03.2008 09:59
von Jens
Ist mir einfach Wurscht jetzt , ich schreib ein Brief wo ich mitteile das ich Arbeit habe und keine Leistungen ab dem 21.April mehr bekommen möchte.
Verfasst: 23.03.2008 10:58
von DjTermi
Tja, wenn meinst was das alles so einfach geht, mach das !
Verfasst: 23.03.2008 13:01
von Corica
Jens hat geschrieben:Ist mir einfach Wurscht jetzt , ich schreib ein Brief wo ich mitteile das ich Arbeit habe und keine Leistungen ab dem 21.April mehr bekommen möchte.
ich habe mich auch einfach abgemeldet !
habe dem herrn zur kenntnis gegeben das ich wieder
aufträge habe. oder ist es ein unterschied bei selbständigen,
arbeitnehmern ?
MFG Dieter