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Wiederspruch - Wie lange darf sich das hinziehen ?

Verfasst: 20.03.2008 15:00
von Jens
Hallo,

Mir wurde am 26.10.07 mitgeteilt das mein Geld für 3 Monate gekürzt wird, da ich angeblich einen Job bei einer Zeitarbeitsfirma abgelehnt habe.
Was aber nicht stimmt. Ich habe fristgerecht Wiederspruch eingelegt.
Der Eingang des Widerspruches wurde mir auch schriftlich bestätigt.
Ebenfalls stand in diesem Schreiben, daß man unaufgefordert auf mich zukommen wird. Allerdings hat sich bis heute nichts getan.
Gibt es da eine Frist an die sich das Amt halten muß ?

Verfasst: 20.03.2008 18:56
von buxi
Das Amt hat eine Frist von 3 Monaten, den Widerspruch zu bearbeiten. Die Sozialgerichte werden nach 6 Monaten jedoch erst tätig.

Du kannst dann eine Untätigkeitsklage beim SG anstreben.

Gruß buxi

Verfasst: 20.03.2008 19:22
von Jens
Naja 3 Monate sind ja vorbei.
ich werde einfach mal hinschreiben und nachfragen wie es in der Sache aussieht.
Vor dem Sozialgericht ist es ja noch nicht, ich hoffe ja eigentlich das die Ihren Fehler einsehen meine Widerspruch stattgeben und mir das Geld rückwirked zahlen.