Sanktion... Widerspruch?
Verfasst: 20.03.2008 11:43
Hallo, habe das problem, dass ich eine 100%ige sanktion bekommen habe und mir nur noch 109€ lebensmittelgutschein zusteht...
und zwar:
war bei der arge und sollte bewerbungsnachweise vorlegen, gesagt - getan. die frau das auch kopiert.
so, nun fragte die frau, ob ich einen bewerbungskostenantrag dabei hätte - ja, hatte ich.
auflistung auf dem falschen zettel gemacht und sie sagte, ich solle das doch zuhause umtragen und den antrag dann einreichen..
gut, zuhause sehe ich, dass der antrag ein jahr gültig ist und dachte mir, dass ich noch ein paar bewerbungen sammeln werde und es dann einreiche (ist doch meine sache, WANN ich bewerbungskosten beantrage, oder nicht)
nun ja, jetzt bekomme ich einen brief mit der oben genannten sanktion, da ich ja angeblich keine nachweise vorgelegt hatte, hmmm...
beim letzten mal habe ich meinen bewerbungskostenantrag auch nicht abgegeben, da ich den verschludert hatte. war halt mein pech und arge hat sich bestimmt auch gefreut, dass sie keine bewerbungskosten erstatten müssen.
nur gut, dass meine freundin mit im büro war, als ich da war und sie sich die liste kopiert hat...
kann ich da widerspruch einlegen?
und zwar:
war bei der arge und sollte bewerbungsnachweise vorlegen, gesagt - getan. die frau das auch kopiert.
so, nun fragte die frau, ob ich einen bewerbungskostenantrag dabei hätte - ja, hatte ich.
auflistung auf dem falschen zettel gemacht und sie sagte, ich solle das doch zuhause umtragen und den antrag dann einreichen..
gut, zuhause sehe ich, dass der antrag ein jahr gültig ist und dachte mir, dass ich noch ein paar bewerbungen sammeln werde und es dann einreiche (ist doch meine sache, WANN ich bewerbungskosten beantrage, oder nicht)
nun ja, jetzt bekomme ich einen brief mit der oben genannten sanktion, da ich ja angeblich keine nachweise vorgelegt hatte, hmmm...
beim letzten mal habe ich meinen bewerbungskostenantrag auch nicht abgegeben, da ich den verschludert hatte. war halt mein pech und arge hat sich bestimmt auch gefreut, dass sie keine bewerbungskosten erstatten müssen.
nur gut, dass meine freundin mit im büro war, als ich da war und sie sich die liste kopiert hat...
kann ich da widerspruch einlegen?