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Auslandsaufenthalt verboten ?

Verfasst: 19.03.2008 13:49
von yopis
Hallo alle zusammen!

Erstmal eine kurze Situationsschilderung :

Ich (19) lebe mit meinen Eltern (beide arbeitslos) und meinen beiden Geschwistern (beide minderjährig und noch in der Schule) zusammen und wir beziehen Hartz4 ...

Da ich erst zum Wintersemester mein Studium beginnen kann und ich North American Studies studieren möchte, hat mein Schwager, der in den USA lebt, mir angeboten, bei ihm zu leben, um die Sprache und die Kultur näher kennen zu lernen.

Nachdem meine Mutter nun an das Amt weitergegeben hat, dass ich mich für 3-6 Monate im Ausland ( und damit nicht mehr im Haushalt ) befinden werde, verlangte die Dame am Telefon, dass ich ihr einen Nachweis darüber zukommen lasse, wann ich fliege ( was ich ja noch nachvollziehen kann). Wohin und warum und was ich dort machen werde geht sie aber doch eigentlich nichts an und ich frage mich, ob das Amt das Recht hat, meinen Eltern die Leistungen zu kürzen, weil ich quasi im Ausland "nichts" mache ( da ich noch keine konkreten Pläne habe und es vorerst wirklich nur sowas wie ein verlängerter Urlaub sein wird ). Theoretisch müsste ihnen das doch egal sein, sie werden ja in dieser Zeit keine Leistungen für mich zahlen oder liege ich da falsch ?

Ich hoffe jemand von euch kann mir da helfen :)

Verfasst: 19.03.2008 20:06
von nonsens
ganz grob gesagt, die können denken, du verdienst da Geld ;) und somit könntest Du Deine Family unterstützen.
Also, Schrieb fertig machen wo drinsteht, Du fliegst da und dahin um das und das zu machen. Einkünfte wirst Du ja keine haben,darüber kannst du denen von mir aus nen schriftlichen Eid da lassen *g

Du meldest Dich für eine ungewisse Zeit aus dem Haushalt ab, dir kann niemand vorschreiben was Du während dieser zeit machst, denn Dir stehen für Dich und Deine Eltern (Mietsanteil für Dich)ja dann eh keine Leistungen mehr zu. Sie bekommen dann nur noch den Satz für sich.

Ich kann mir nicht vorstellen,das das Amt Dir da jetzt mit irgendwelchen dummen Methoden eine Chance verbauen würde, die Du nicht oft hast.

Verfasst: 19.03.2008 20:41
von DjTermi
Noch mal, bespricht sowas nicht am Telefon sondern Schriftlich benachrichtigen ! Wer hat das denn am Telefon gesagt, der zuständige SB ?
Lass Dir ein Termin geben, und besprich das in Ruhe, die Aussage am Telefon ist nicht ("GANZ") Richtig! Aber alles jetzt genau zu erklären ist sehr schwer.
Denk auch an die K-Versicherung ect.

Verfasst: 20.03.2008 13:48
von yopis
Danke für eure schnellen Antworten :wink:

Meine Mutter wollte die Sachbearbeiterin schon einmal informieren und nachfragen, was jetzt alles in den Brief rein muss.
Also ja, die zuständige Sachbearbeiterin war das.

Da das Angebot sehr kurzfristig kam und ich schon am 2. April fliege, war leider keine Zeit mehr einen Termin auszumachen ... aber es beruhigt mich schonmal, dass sie mir nicht verbieten können zu fliegen bzw. meinen Eltern dann die Leistungen kürzen :D