Hallo zusammen!
Ich habe da ein paar Fragen, aufgeworfen durch einen Kollegen.
Ich bin 30 und seit Freitag arbeitslos. Nun stellt sich diese Situation:
Ich könnte bei meinen Eltern als Untermieter leben, aber ein Kollege meinte, dann würde ich kein Geld bekommen, da meine Eltern dann als Bedarfsgemeinschaft für mich aufkommen müssten.
Sein Rat: Ich soll mir eine eigene Wohnung nehmen, dann würde es klappen.
Stimmt das? Ich mein, so liege ich dem Staat ja noch mehr auf der Tasche.
thx
Fragen zur Hartz 4 Beantragung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
- kettelmaus
- Beiträge: 282
- Registriert: 29.11.2006 10:23
Hallo FalkB78
Dein Kollege hat insofern recht als das es bei unter 25-jährigen so geregelt ist.
Mit 30 kannst Du durchaus einen Untermietvertrag bei Deinen Eltern machen, Einverständnis des Vermieters einholen, Mieteinnahmen müssen bei der Steuererklärung angegeben werden.
Du bildest dann weder eine Bedarfs- noch eine Haushaltsgemeinschaft, sofern Du einen eigenständige Haushalt führst und keine finanzielle Unterstützung von ihnen erhältst. Also nichts mit gemeinsamen Einkäufen im gemeinsamen Kühlschrank oder Mahlzeiten bei den Eltern. Das wird dann nämlich als unentgeltlich bereitgestellte Verpflegung gewertet, rigoros als Sachleistung angerechnet und vermindert Deine Leistungen.
Der Vermutung einer Haushaltsgemeinschaft kann man widersprechen.
Kannst auch eine eigene Wohnung beziehen. Dabei auf die Angemessenheit der Behausung achten, vorher die Kostenübernahme schriftlich klären und keinen Vertrag unterschreiben bevor nicht alles wasserdicht geregelt ist.
Wieso liegst Du dem Staat auf der Tasche? Mach bitte nicht den Fehler und stell Dich selber in die Ecke Leistungsempfänger=Schmarotzer.
Das bist Du nicht. Und wer Dich in diese Ecke stellen will sollte nicht vergessen das es ruckzuck gehen kann und in der Ecke steht er ebenfalls.
Gruss
Dein Kollege hat insofern recht als das es bei unter 25-jährigen so geregelt ist.
Mit 30 kannst Du durchaus einen Untermietvertrag bei Deinen Eltern machen, Einverständnis des Vermieters einholen, Mieteinnahmen müssen bei der Steuererklärung angegeben werden.
Du bildest dann weder eine Bedarfs- noch eine Haushaltsgemeinschaft, sofern Du einen eigenständige Haushalt führst und keine finanzielle Unterstützung von ihnen erhältst. Also nichts mit gemeinsamen Einkäufen im gemeinsamen Kühlschrank oder Mahlzeiten bei den Eltern. Das wird dann nämlich als unentgeltlich bereitgestellte Verpflegung gewertet, rigoros als Sachleistung angerechnet und vermindert Deine Leistungen.
Der Vermutung einer Haushaltsgemeinschaft kann man widersprechen.
Kannst auch eine eigene Wohnung beziehen. Dabei auf die Angemessenheit der Behausung achten, vorher die Kostenübernahme schriftlich klären und keinen Vertrag unterschreiben bevor nicht alles wasserdicht geregelt ist.
Wieso liegst Du dem Staat auf der Tasche? Mach bitte nicht den Fehler und stell Dich selber in die Ecke Leistungsempfänger=Schmarotzer.
Das bist Du nicht. Und wer Dich in diese Ecke stellen will sollte nicht vergessen das es ruckzuck gehen kann und in der Ecke steht er ebenfalls.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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