Fragen zur Hartz 4 Beantragung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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FalkB78
Beiträge: 3
Registriert: 17.03.2008 19:38

Fragen zur Hartz 4 Beantragung

Beitrag von FalkB78 »

Hallo zusammen!
Ich habe da ein paar Fragen, aufgeworfen durch einen Kollegen.
Ich bin 30 und seit Freitag arbeitslos. Nun stellt sich diese Situation:
Ich könnte bei meinen Eltern als Untermieter leben, aber ein Kollege meinte, dann würde ich kein Geld bekommen, da meine Eltern dann als Bedarfsgemeinschaft für mich aufkommen müssten.
Sein Rat: Ich soll mir eine eigene Wohnung nehmen, dann würde es klappen.

Stimmt das? Ich mein, so liege ich dem Staat ja noch mehr auf der Tasche.
thx
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kettelmaus
Beiträge: 282
Registriert: 29.11.2006 10:23

Beitrag von kettelmaus »

Hi

Müsstest Du nicht erst einmal Arbeitslosengeld beantragen bevor Du Hartz bekommst ?
So war es bei mir, habe 1 Jahr Arbeitslosengeld bezogen und wurde dann erst zum Hartzer :wink:
Die Würde des MENSCHEN ist unantastbar !!
FalkB78
Beiträge: 3
Registriert: 17.03.2008 19:38

Beitrag von FalkB78 »

ne, war beamter auf widerruf, habe also nicht in die kasse einbezahlt.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo FalkB78
Dein Kollege hat insofern recht als das es bei unter 25-jährigen so geregelt ist.
Mit 30 kannst Du durchaus einen Untermietvertrag bei Deinen Eltern machen, Einverständnis des Vermieters einholen, Mieteinnahmen müssen bei der Steuererklärung angegeben werden.
Du bildest dann weder eine Bedarfs- noch eine Haushaltsgemeinschaft, sofern Du einen eigenständige Haushalt führst und keine finanzielle Unterstützung von ihnen erhältst. Also nichts mit gemeinsamen Einkäufen im gemeinsamen Kühlschrank oder Mahlzeiten bei den Eltern. Das wird dann nämlich als unentgeltlich bereitgestellte Verpflegung gewertet, rigoros als Sachleistung angerechnet und vermindert Deine Leistungen.
Der Vermutung einer Haushaltsgemeinschaft kann man widersprechen.
Kannst auch eine eigene Wohnung beziehen. Dabei auf die Angemessenheit der Behausung achten, vorher die Kostenübernahme schriftlich klären und keinen Vertrag unterschreiben bevor nicht alles wasserdicht geregelt ist.
Wieso liegst Du dem Staat auf der Tasche? Mach bitte nicht den Fehler und stell Dich selber in die Ecke Leistungsempfänger=Schmarotzer.
Das bist Du nicht. Und wer Dich in diese Ecke stellen will sollte nicht vergessen das es ruckzuck gehen kann und in der Ecke steht er ebenfalls.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
FalkB78
Beiträge: 3
Registriert: 17.03.2008 19:38

Beitrag von FalkB78 »

Hallo Melinde,

vielen Dank für deine schnellen und hilfreichen Antworten!!!

Gruß
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