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Rundfunkgebührenbefreiung wegen Hartz 4

Verfasst: 16.03.2008 20:02
von SAGE
Habe bis vor kurzen eine Gebührenbefreiung gehabt wegen Hartz 4. Nun zahlt aber die Ex meines Mannes Unterhalt für ihre Kinder -sie leben in meinem Haushalt. Nun bekomme ich kein Hartz 4 mehr: Ich werde hier praktisch gesehen ausgehalten von der Ex.Muss ich jetzt wieder Rundfunkgebühren bezahlen obwohl ich kein Einkommen mehr habe.
Kann mir jemand eine Antwort geben.

Verfasst: 16.03.2008 21:47
von kettelmaus
Sorry habe ich das richtig verstanden, Du lebst mit der Ex unter einem Dach :?:

Wenn Du kein Hartz mehr bekommst ist deine befreiung hinfällig und Du musst wieder GEZ zahlen.
So steht es in dem Fragebogen der GEZ, das nur Hartz Empfänger freigestellt sind :?

Verfasst: 16.03.2008 23:08
von Melinde
Hallo SAGE
Das mit der GEZ Befreiung gilt eigentlich nur für einen bestimmten Personenkreis aber im Rundfunkstaatsvertrag §6 Punkt 11 (3) steht:
„...Unbeschadet der Gebührenbefreiung nach Absatz 1 kann die Rundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf Antrag von der Rundfunkgebührenpflicht befreien.
Stell einen Antrag wegen dieser Härtefallregelung und weise darauf hin das Du in einer vergleichbaren Lage bist. Denn „Wird eine Befreiung nach § 6 Abs. 3 RGebStV beantragt, so müssen die Antragsteller in materieller Hinsicht darlegen, aus welchen Gründen sie keine sozialen Leistungen im Sinne von § 6 Abs. 1 RGebStV erhalten. Das Vorliegen einer vergleichbaren Bedürftigkeit mit Empfängern von Sozialleistungen nach § 6 Abs. 1 RGebStV ist also im Einzelfall vorzutragen. Erst dann kann beurteilt werden, ob ein atypischer Sachverhalt vorliegt, den der Gesetzgeber, hätte er ihn mit seinen Folgen gekannt, so nicht zu Lasten des jeweiligen Antragstellers geregelt hätte.“
Die Neuregelung bei der Gebührenbefreiung ist an den Bezug von Sozialleistungen gebunden worden um das Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und komplizierte Berechnungen zu sparen.
Nur für Fälle, die der Gesetzgeber bei Einführung der neuen Regelungen am 01.04.2005 noch nicht vorhersehen konnte, hat er § 6 Abs. 3 RGebStV in das Gesetz aufgenommen.

Viel Glück
Gruss

Verfasst: 17.03.2008 10:32
von maria1106
Hallo !
Ist es denn sicher dass du kein ALG II mehr bekommst oder gehst du nur davon aus ? Denn selbst wenn du nur ein paar Cent ALGII bekommst wirst du von den Gebühren befreit ! Habt ihr eure Zahlen schon mal in einen Rechner eingegeben ?
Gruß
Silvia