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wichtige frage zum zusammemziehen
Verfasst: 16.03.2008 13:34
von w-fedorow
Hallo bin neu hier und habe eine wichtige Frage!
Und zwar: ich habe eine Ausbildung angefangen (August 2007) bin selber 21 und will mit meiner Freundin und ihr Kind zusammem ziehe. Sie bekommt ALG 2. Sie wohnt schon in einer Wohnung. So und jetzt die Frage: Wird das Arbeitsamt oder Sozialamt dem zustimmen oder nicht? Und wird uns das Geld
gekürzt und wenn ja wieviel? Hat da jemand viellecht einen Tpp?
Vielen Dank im Voraus!!!

Verfasst: 16.03.2008 14:05
von buxi
Du brauchst die Zustimmung der Arge nicht um bei Deiner Freundin einzuziehen. Nur die Zustimmung vom Vermieter. Die Arge müsst Ihr jedoch informieren. Ihr bildet zu dritt dann eine Bedarfsgemeinschaft. Alle Einkommen werden als Einnahmen gerechnet: Kindergeld Kindsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Dein Einkommen selbstverständlich auch. Google den Hartz4 Rechner mal an und beantworte dort die Fragen. Der rechnet Dir aus, wie viel ihr vom Amt noch bekommt.
Eine große Rolle spielt aber auch noch, ob Du noch bei Deinen Eltern wohnst. Unter 25 Jahre darfst Du dort glaube ich gar nicht ausziehen wenn Du dann hilfebedürftig würdest.
Da fehlt mir aber das fachliche Wissen zu und vielleicht kennt sich noch jemand aus dem Forum zu diesem Thema besser aus als ich.
Gruß buxi
Verfasst: 16.03.2008 14:18
von w-fedorow
ja danke dir für deine schnelle antwort. auch wenn ich jetzt ausbildung habe darf ich nicht ausziehen solange ich 25 bin habe ich das richtig verstanden?
Verfasst: 16.03.2008 17:23
von DjTermi
Wenn Du ausgezogen bist, kann man dich kaum zwingen, dass Du wieder zurück ziehst. Die Regelung gilt auch nur für die, die unter 25 Jahre sind und zur Zeit ALG 2 bekommen.
Verfasst: 16.03.2008 19:13
von w-fedorow
an dieser Stelle möchte ich allen danken dir mir so schnell geantwortet haben. da ich leider überhaupt keine ahnung in diesen ganzen sachen habe wart ihr mir eine grosse hilfe.
Verfasst: 16.03.2008 19:50
von DjTermi
Dafür sind wir da
