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Arbeitsstunden 1 Euro Job

Verfasst: 28.11.2005 10:53
von maikstacker
hallo,


ich wollte mal fragen wie lange man bei einem 1 euro job arbeiten darf. ich meine arbeitsstunden. und was ist wenn ich einen 1 euro job ablehne, gibt es dann kürzungen.


danke im voraus

Verfasst: 28.11.2005 15:16
von Hermann Reich-Förster
Wenn Du einen angebotenen EEJ ablehnst, dann wird das ALG2 für 3 Monate um 30 Prozent gekürzt. :o

Arbeitszeit

Verfasst: 29.11.2005 13:07
von Carola
Hermann Reich-Förster hat geschrieben:Wenn Du einen angebotenen EEJ ablehnst, dann wird das ALG2 für 3 Monate um 30 Prozent gekürzt. :o
Genau so ist es! Bei unter 25 jährigen wird eine Verweigerung mit einer dreimonatigen Sperre zu 100 % der Regelleistung vorgenommen. Die Miet- und Nebenkosten bleiben davon unberührt. Während dieser Zeit kann man sich aber Lebensmittelgutscheine vom Amt ausstellen lassen.
Die Verweigerung des EEJ ist nicht zu empfehlen!

Beim EEJ darf die Wochenarbeitszeit 30 Stunden nicht übersteigen.
Das gilt für Hamburg, habe keine Ahnung ob dies in anderen Bundesländern anders ist.

Verfasst: 11.12.2005 18:34
von Gast
Hier mal ein schönes Urteil dazu:
Sozialgericht Hamburg

Pressemeldung

Hamburg, den 30.11.2005/ger30

Zuweisung von Langzeitarbeitslosen in 1-€ Jobs ohne individuell passendes Eingliederungskonzept rechtswidrig

In einem vor der 53. Kammer des Sozialgerichts Hamburg anhängigen Verfahren war streitig, ob der Kläger, von Beruf Diplom-Sozialökonom, verpflichtet ist, an einer ihm von der Hamburger Arbeitsgemeinschaft zur Umsetzung des SGB II (ARGE) zugewiesenen Eingliederungsmaßnahme zur beruflichen Erwachsenenbildung bei der Stiftung Grone - Schule (1 € - Job) teilzunehmen, in der im Wesentlichen allgemein bildendes Wissen für einen von Ausbildung und Tätigkeit sehr heterogenen Personenkreis vermittelt wurde. Der Kläger hatte die Zuweisung in diese Maßnahme als nicht sachgerecht angegriffen und es abgelehnt, das zusätzlich zu seiner Grundsicherung gezahlte Entgelt von 1 €/ Stunde anzunehmen.

Die 53. Kammer des SG Hamburg hat in dem Verfahren S 53 AS 1088/05 keine Entscheidung getroffen. Das Verfahren endete auf einen richterlichen Hinweis des Vorsitzenden der Kammer 53, dass die ARGE darlegen müsse, welches individuell auf den Kläger bezogene Eingliederungskonzept mit der Maßnahme verfolgt werde, mit einem Anerkenntnis der ARGE, wonach die Zuweisung mit sofortiger Wirkung aufgehoben wurde. Der Kläger hat dieses Anerkenntnis angenommen (Aktenzeichen S 53 AS 1088/05).

Die Praxis der ARGE, Langzeitarbeitslosen Eingliederungsmaßnahmen ohne ein konkretes, individuell auf sie bezogenes Eingliederungskonzept zuzuweisen, ist nach Auffassung des Vorsitzenden der Kammer 53 rechtlich nicht haltbar.

Claus-Dieter Loets
Vizepräsident und Pressesprecher des Sozialgerichts Hamburg
Tel.: +49 40 42843 5703
Fax: +49 40 4279 62 011
E-Mail: Claus.Loets@sozg.justiz.hamburg.de

Verfasst: 12.12.2005 14:44
von lliissaaddii
http://www.alg-2.info/hilfe/pflichtarbe ... ineurojobs

Les mal die Seite. Darin sind Gründe angeführt, warum man eventuell den 1-Euro-Job ablehnen kann.

Ob es klappt, ist natürrlich eine andere Sache!
Gruß
Lisa

Verfasst: 26.03.2006 04:50
von chrgie
Hallo, ich habe einen 1,50 Job bis zum 12. oder 13.Nov. 2006. Ich habe ihn mir freiwillig gesucht weil ich es einfach satt habe zu Hause rum zu sitzen und am Däumchen zu drehen. Ob es da auch eine Kürzung gibt wenn ich auf hören, keine Ahnung. Denk ich mal nicht.
Ich bin leider 55 Jahre alt aber ich kann nicht zu Hause rumsitzen und nichts tun, deswegen habe ich mir freiwillig eine 1,50 Job gesucht, hier in Berlin.
Glaubt mir, ich arbeite auf einem Friedhof, und es fällt mir nicht leicht aber ich möchte gerne ein paar € mehr haben. Ob ich eine Sperre kriege wenn ich nicht mehr kann - keine Ahnung

Verfasst: 26.03.2006 05:34
von Gast
Leider gehörst Du auch, zu den meines Erachtens "armen" Menschen. (arm an Bildung?)

Wem die Decke auf den Kopf fällt, und wer gerne eine paar Euro pro Tag mehr hätte, ohne sich auf eine Zwangsarbeit einzulassen, der hat immer die Möglichkeit, sich ein Ehrenamt zu suchen.

In meiner Heimatstadt, Hamburg, sind z.B. 1/3 aller Erwachsenen BürgerInnen ehrenamtlich tätig. Dies sind 400.000 Menschen!

Es gibt soviel zu tun! Packt es endlich einfach mal an!

Alle Organisationen, die sich an 1 € Jobs beteiligen, gehören verdammt!

Die Sklaverei haben wir seit langem verdammt, aber so wird sie wieder eingeführt.

Wer mehr über Zwangsarbeit wissen möchte, bräuchte nur das in Deutschland verbotene Buch "Mein Kampf" von "Adolf Hitler" lesen.

Die Paralelen sind zumindest für mich erschreckend!

Geld fürs Ehrenamt?

Verfasst: 26.03.2006 14:08
von Hermann Reich-Förster
Hallo,
Hä? Wußte gar nicht, dass man für ein Ehrenamt auch noch Geld kriegt. :)

So wie ich das kenne, ist das ehrenvolle am Ehrenamt doch, dass man es für ganz umsonst macht und sich höchstens seine Auslagen erstatten läßt. Man manchmal nicht mal das, weil einem die Sache so wichtig ist. :roll:

Also eher was für finanziell gutgestellte BürgerInnen, denen es in ihrer Villa langweilig geworden ist. 8)

Ansonsten klingt es schon ein wenig nach INSM. So von wegen, dass die da unten für lau arbeiten sollen, weil die da oben Arbeitsplätze versprochen haben. :x

Gruß Hermann

Re: Geld fürs Ehrenamt?

Verfasst: 26.03.2006 15:34
von Gast
Hermann Reich-Förster hat geschrieben:Wußte gar nicht, dass man für ein Ehrenamt auch noch Geld kriegt.
Schon, allerdings sowenig, daß man davon nichteinmal eine Tageskarte für die kommunalen Verkehrsbetriebe bekommt.

Verfasst: 26.03.2006 22:47
von submarin
Zum Thema Bezahlung Ehrenamt:

gamescan.de:
Trotz der Diskussion über die Wertschöpfung gibt es Möglichkeiten der Entschädigugen:

Zum 1. Januar 200 wurde die sogennante Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz) von zuvor 1200 Euro auf nunmehr 1848 Euro erhöht und in einen Stuerfreibetrag umgewandelt. Ferner wurde der Kreis der Begünstigten erweitert. Dazu zählen neben den Übungsleitern auch Ausbilder, Erzieher und Betreuer; steuerbegünstigt sind außerdem bestimmte künstlerische Aufgaben sowie nebenberufliche Tätigkeiten in der Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Körperschaft zur Förderung gemeinwohlorientierter Zwecke.
Durch eine Angleichung des Sozialgesetzbuches ist sichergestellt worden, dass diese stuerfreien Einnahmen zugleich auch sozialversicherungsfrei sind!

Verfasst: 14.08.2006 12:11
von Billy
Betrifft:Arbeitsstunden
Im Lankreis Oberhavel sind die wöchentlichen Arbeitsstunden auf 20 begrenzt.Warum ist das eigentlich so unterschiedlich geregelt???

Verfasst: 14.08.2006 12:19
von DjTermi
Tja, wenn das alles so einfach sein würde, hätte die da oben keine Arbeit mehr :P Spaß bei Seite, dass fragen wir uns aufn Amt auch jeden Tag.