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Wer ist den jetzt für uns zuständig?

Verfasst: 13.03.2008 20:06
von Boggiline
Hallo Ihr,

haben jetzt endlich den Brief von der Arge, das wir grundsätzlich umziehen dürfen (weil wir in eine andere Stadt ziehen).... Haben uns total gefreut, wegen der zustimmung....

In dem Schreiben, steht das wir uns jetzt mit der Stadt Recklinghausen in Verbindung setzten müssen, wegen der neuen Wohnung....

Gesagt getan... Aber in Recklinghausen wurde uns gesagt, das Oer-Erkenschwick, das mit der neuen Wohnung regeln müßte....

Ich hab dann unsere SB in Oer-Erkenschwick nochmal angerufen, die sagten nein, es wäre Recklinghausen, das ging jetzt ein paar mal hin und her...

Ich bin jetzt etwas verwirrt....

Wer ist denn jetzt zuständig für uns????


LG Yvonne

Verfasst: 13.03.2008 20:23
von Ralf Hagelstein
§ 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung
...
(2) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind; der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist zu beteiligen.
...
(3) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden.
Quelle: Gesetze im Internet

Verfasst: 13.03.2008 20:25
von Boggiline
Hallo Ralf,

danke Dir.....

Werde morgen nochmal in Recklinghausen anrufen....


LG Yvonne