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Fernstudium

Verfasst: 13.03.2008 15:18
von karfunkel
Hallo!
Ich möchte mich gerne für ein Fernstudium einschreiben.
Dass die Arge davon nichts übernimmt, kann ich mir denken, meine Frage ist Folgende:
Das Studium wird ca. 150 EUR im Monat kosten.
Ich verdiene freiberuflich zwischen 300 und 600 EUR im Monat dazu.
Ob es möglich ist, die 150Euro für das Fernstudium als Freibetrag (zusätzlich zu den üblichen 100EUR) "angerechnet" zu bekommen...?
Bzw. einfach nicht auf die 347 Euro angerechnet zu bekommen?

Wenn das nicht geht, sieht es schlecht aus, diesen Plan tatsächlich in die Realität umzusetzen.

Danke für eure Antworten!
karfunkel

Verfasst: 13.03.2008 16:37
von Melinde
Hallo karfunkel
Für was Du Dein Geld ausgibst ist ARGE egal, gefördert wird eh´ nicht.
Könnte der Kurs irgendwie als Werbekosten in die freiberufliche Tätigkeit gepackt werden?

"Kreativer" Vorschlag:
Im Rahmen der Nachbarschaftshilfe schenkst Du jemanden etwas freiberuflich, der zahlt die Kursgebühren (Direktüberweisung) im betreffenden Monat, als Gegengeschenk.
-
Da im Regelbedarf nichts für Bildung vorgesehen ist wäre auch eine zweckgebundene Einnahme denkbar.

Gruss

Verfasst: 13.03.2008 16:47
von karfunkel
Hallo Melinde!

Vielen Dank für Deine Antwort!

Das wird leider schwierig mit der Nachbarschaftshilfe, da ich freiberuflich in der Sozialforschung arbeite und ich nicht glaube, dass mir jemand Geld gibt dafür, dass ich ihn interviewe! ((O;

Ich bin eigentlich auch Schauspieler und Fernstudientechnisch möchte ich Webdesign machen- das könnte höchstens plausibel klingen insofern, als ich ja meine eigene (wichtige!) Internetpräsenz somit selbst machen könnte irgendwann- also jetzt im Bezug auf Werbungskosten. Aber so wirklich und ganz einleuchtend ists auch nicht, ne?

Wäre es denn im Falle von Werbungskosten auf die 100 Euro Freibetrag draufzurechnen?Oder abzusetzen vom monatlichen Einkommen?

Ich blick langsam nicht mhr durch.

Ich möchts ja nicht bezahlt bekommen. Nur die Chance haben, es zu machen mit dem Geld, das ich ohnehin dazu verdiene um längerfristog eben nicht mehr auf die Arge angewiesen zu sein. Hachseufz.

Viele Grüsse,
karfunkel

Verfasst: 13.03.2008 16:49
von karfunkel
PS: Noch ne Frage zur zweckgebundenen Einnahme- kann mir ein Arbeitgeber mein Gehalt als zweckgebundene Einnahme überweisen, so rein theoretisch...?