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Zusammen ziehen...

Verfasst: 11.03.2008 23:55
von wcEntchen
Hallo, ihr Lieben!

Ich habe 2 Fragen, auf die ich hier bisher noch keine Antwort gefunden habe!

1. Frage: Ich würde gerne mit meinem Freund zusammen ziehen.
Ich selber lebe mit meiner 2 Jährigen Tochter von meinem Mann getrennt und bekomme den Regelsatz von ALG II.

Mein Freund hat ein Brutto gehalt von ca. 4500€ (netto: ca.2700€) muss für seine beiden Kinder 533€ Unterhalt zahlen, desweiteren hat er Schulden und muss Unterhalt in noch unbestimmter Höhe an seine getrennt lebende Ehefrau bezahlen. Unterm Strich kommt mein Freund (laut Anwalt) auf den Selbstbehalt von 900€.

Kann die ARGE unter diesen Umständen das Geld von meinem Freund, bzw. mir kürzen, und uns gegeneinander anrechnen?

Frage 2: Sollte die erste Frage zu unserem Nachteil ausfallen, würde ich gerne in eine größere Wohnung (57mq) ziehen, die aber 40€ weniger Miete als meine bisherige Wohnung (56 mq, 440€ warm) kostet. Diese Wohnung wäre im selben Haus, wo mein Freund lebt (muss die ARGE ja net wissen... :wink: ) und das soziale Umfeld wäre nicht nur um einiges besser, sondern auch die Raumaufteilung (beides 2 Zi. Wohnungen).
In meiner bisherigen Wohnung kann ich in meinem WZ kein Bett aufstellen (Schlafzimmer habe ich als KiZi umfunktioniert), da die Raumfaufteilung dies nicht möglich macht. In der neuen Wohnung wäre dieses gewährleistet!

Würde die ARGE einem solchen Umzug zustimmen?
(brauche weder Zuschüsse für Möbel, noch für den Umzug selber, da ich genug hilfe von Freunden und Bekannten bekomme!!!)

Ich würde mich sehr über schnelle Antworten freuen!!!!

Danke schon mal im vorraus!!


Liebe grüße
Entchen

Dein Neid ist meine Annerkennung,
Dein Hass ist mein Stolz.
Und wenn Du hinter meinem Rücken über mich sprichst,
danke ich Dir, das Du mich zum Mittelpunkt Deines Lebens machst!

Verfasst: 13.03.2008 13:08
von Melinde
Hallo Entchen
Umzug sollte kein Problem sein denke ich, wird ja preiswerter.
Privat veranlasster Umzugsgrund wegen der besseren Wohnqualität ebenfalls.
Und wer sonst noch so im Haus wohnt geht doch keinen was an solange Deine Wohnung nicht etwa nachweislich gar nicht genutzt werden würde (z.B. anhand eine „Nullwasserrechnung“ feststellbar)
Würde sagen Du leitest mal alles in die Wege, aber noch keinen Vertrag unterschreiben bis Du schriftlich hast das es klar geht.
Gruss

Verfasst: 14.03.2008 21:56
von wcEntchen
Danke Melinde!

Den Mietberechtigungsschein habe ich bereits an die neue Verwaltung geschickt und warte drauf, das er zurück kommt.

Hoffe, das ich am Montag alles bei der ARGE einreichen kann und ich so schnell wie möglich eine Positive Antwort bekomme!!!

Liebe Grüße

entchen