Wohnraum angemessen????

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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7veko7
Beiträge: 5
Registriert: 11.03.2008 15:23

Wohnraum angemessen????

Beitrag von 7veko7 »

Guten Tag...,
ich habe da mal eine Frage..,
meine Bekannte bewohnt eine Wohnung 48 qm , 430,- Euro Miete,
( 330,- Kalt u. 100 BK ) 384,- Euro werden aber nur vom Amt übernommen. Keine weitere Aufstellung im Bewilligungsbescheid...Kaltmiete o.k. , BK zu hoch.
Kann mir jemand helfen???
Danke im Vorraus...
7veko7
Beiträge: 5
Registriert: 11.03.2008 15:23

Beitrag von 7veko7 »

kann mir jemand helfen???
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nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

wo genau liegt jetzt das Problem? Versteht Deine Bekannte nicht, warum nur so wenig Miete übernommen wird?

Die Miete ist angemessen sagt das Amt, die Nebenkosten aber nicht. Im gesamten ist die Miete also zu hoch, als das ihr Bedarf es zuspricht.

Ratsam wäre es, sich eine günstigere Wohnung zu suchen oder die Betriebskosten durch den Vermieter senken zu lassen. Das Amt zahlt nur die Miete, die Deiner Bekannten zusteht. Den Rest muss sie selbst beisteuern und sich schnellstens um eine Alternative kümmern ;)

Anders gehts nun mal nicht ......
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
7veko7
Beiträge: 5
Registriert: 11.03.2008 15:23

Beitrag von 7veko7 »

Ja...es geht um die Übernahme der gesamten Miete.Wieviel steht ihr denn zu???Es ist doch schon eine kleine WHG....in Hannover sind die wohl nicht billiger.Ich weiß das ihr 45qm zustehen....sie hat 48qm...na ist ja noch o.k. denke ich mal so. Und wie hoch darf die Kaltmiete sein u. wie hoch die NK..( Heizkosten)?
Das ist mir klar...wenn die Wohnung zu teuer ist übernimmt das Amt die nicht.
Meine Frage war....Was steht ihr an Wohnraum u.Kosten zu????
Danke für die Antwort....
7veko7
Beiträge: 5
Registriert: 11.03.2008 15:23

Beitrag von 7veko7 »

Kann mir denn keiner eine Antwort geben????
Hat keiner Ahnung von der Berechnungsgrundlage????
Confused
Beiträge: 169
Registriert: 31.07.2006 18:59
Wohnort: Braunschweig

Beitrag von Confused »

Demnach sind bei einer Wohnung, die für eine Person die Wohnfläche von maximal 50 qm nicht überschreiten darf, 385 EUR als angemessene Unterkunftskosten im Sinne des § 22 Abs. 1 Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB II) anzusehen.
7veko7
Beiträge: 5
Registriert: 11.03.2008 15:23

Beitrag von 7veko7 »

Ich danke dir.
GGGLG
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo 7veko7
Du lebst in Hannover?
Dann gibt es hier
und hier
und hier vielleicht was interessantes für Dich.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

sorry veko konnte leider nicht mehr antworten, da mir die Platte abgeraucht ist :lol: - PC Technik halt ;)

Aber hab ja gesehen das Du Antwort gefunden hast ;)
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