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Sozialgericht, Widerspruch.

Verfasst: 11.03.2008 08:19
von gelöscht-001
Hallo,
habe beim Sozialgericht wegen Zufluss Prinzip Widerspruch eingelegt.
Heute ist folgender Brief gekommen: Rechtsstreit X/Arbeitsförderung

Die Beklagte hält eine Stellungnahme zum Schriftsatz vom 03.01.2008 nicht für erforderlich. Die Beklagte sieht keine Möglichkeit,ihre Entscheidung abzuändern oder aufzuheben. Frage: Wie soll ich das verstehen ? Muß ich jetzt darauf Antworten ?

Für eure hilfe danke im vorraus.

Gruß Ata

Verfasst: 11.03.2008 14:35
von buxi
die Beklagte ist in diesem Fall die Arge oder das Jobcenter. Die Arge weicht von Ihren Forderungen nicht ab und läßt es auf einen Prozeß ankommen......das Gericht wird nun entscheiden müssen ob Deiner Klage statt gegeben wird.
Gruß buxi

Verfasst: 11.03.2008 16:08
von gelöscht-001
Okay Danke für die schnelle Antwort, na dann will ich mal sehen was raus wird. :twisted:


Gruß Ata