Sozialgericht, Widerspruch.
Verfasst: 11.03.2008 08:19
Hallo,
habe beim Sozialgericht wegen Zufluss Prinzip Widerspruch eingelegt.
Heute ist folgender Brief gekommen: Rechtsstreit X/Arbeitsförderung
Die Beklagte hält eine Stellungnahme zum Schriftsatz vom 03.01.2008 nicht für erforderlich. Die Beklagte sieht keine Möglichkeit,ihre Entscheidung abzuändern oder aufzuheben. Frage: Wie soll ich das verstehen ? Muß ich jetzt darauf Antworten ?
Für eure hilfe danke im vorraus.
Gruß Ata
habe beim Sozialgericht wegen Zufluss Prinzip Widerspruch eingelegt.
Heute ist folgender Brief gekommen: Rechtsstreit X/Arbeitsförderung
Die Beklagte hält eine Stellungnahme zum Schriftsatz vom 03.01.2008 nicht für erforderlich. Die Beklagte sieht keine Möglichkeit,ihre Entscheidung abzuändern oder aufzuheben. Frage: Wie soll ich das verstehen ? Muß ich jetzt darauf Antworten ?
Für eure hilfe danke im vorraus.
Gruß Ata