Also mein Mann hat nun wieder einen Teilzeitjob...
Er fangt am 10.3.an...Allerdings bekommt er er sein erstes Gehalt erst am 30.4.!! Aus Verwaltungstechnischen Gründen bekommt er das Märzgehalt auch erst am 30.4 ....Wir bekommen ca.1600€(Das ist für März und April)...Wir bekommen aber auch noch Hartz4...Hartz4 wird ja bei uns diesen Monat am 31.3. gezahlt...bekommen wir nun überhaupt das Geld am 31.3 oder müssen wir dann was zurück bezahlen?...
Wir haben dann den Monat mehr Geld als uns zusteht..Heisst bekommen Wohl am 30.4 kein Hartz4 oder?Also es geht mir um den 31.3 und den 30.4...
Wenn wir das Geld am 30.4 ausbezahlt bekommen bekommen wir für Mai kein Hartz4 mehr oder?...Wir liegen damit nun über den Satz..Also i-einen Monat wird uns Hartz4 komplett gestrichen..Allerdings fallen wir ja nicht ganz raus oder??Oder müssen wir weil wir einen Monat kein Hartz4 bekommen einen neuantrag stellen?Wäre ja doof...
Allerdings,da beide Gehälter für März und April im April kommen dürfen die das von März überhaupt mit anrechnen?
Ohje hoffe mich versteht jemand^^.
LG janna
Müssen wir Geld zurückbezahlen?
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Re: Müssen wir Geld zurückbezahlen?
das, was ihr Ende März bekommt ist für April, sollte man euch das noch überweisen, müsst ihr es zurückzahlen, sofern der Lohn Deines Mannes noch im April gezahlt wird. Würde man den Lohn erst am 01.05. zahlen, dann bräuchtet ihr nix zurückzahlen.Xenia-Liliana hat geschrieben:Allerdings bekommt er er sein erstes Gehalt erst am 30.4.!!
Hartz4 wird ja bei uns diesen Monat am 31.3. gezahlt...bekommen wir nun überhaupt das Geld am 31.3 oder müssen wir dann was zurück bezahlen?...
Wohl kaum, da es euch nicht zustehen würde.Xenia-Liliana hat geschrieben:Wir haben dann den Monat mehr Geld als uns zusteht..Heisst bekommen Wohl am 30.4 kein Hartz4 oder?
Ab dem darauf folgenden Monat kann es dann so kommen, das ihr jeden Monat die Lohnzettel in Kopie einreichen müsst, nach denen Euer Anspruch gewährt wird.
Auch wenn das März Gehalt erst Ende April mit dem neuen Gehalt zusammen kommt, angerechnet wirds erst in dem Monat, wo ihr es auch bekommen habt, hier greift dann das sogenannte Zuflussprinzip.
Kann also passieren, das ihr für einen Monat komplett rausfallen werdet.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
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wenn ihr euch im März jetzt was auszahlen lasst, bzw. Scheck, dann müsst ihr für März zurückzahlen. Und zwar das, was ihr am 29.02. bekommen habt. Kommt der Märzlohn erst im April, dann zahlt ihr den Aprilanspruch zurück.
oder hab ich jetzt die frage nicht verstanden ? bissl durch den Wind heute bin.....
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Okay, das habe ich nun verstanden ...
aber, wenn ich mir beides am 30.04. auszahlen lasse, wird das ja für April angerechnet. Da ich aber erst ende April das Geld bekomme habe ich ja den ganzen April kein Geld ... richtig?!?!
Was kann ich denn nun machen?
Echt, dann hat man schonmal wieder Arbeit und hat nur Nachteile davon.
Ps:Es gibt doch i-wie Überbrückungsgeld oder wie das heisst..Was ist das genau und bekommen wir das?
LG Mann von Janna
aber, wenn ich mir beides am 30.04. auszahlen lasse, wird das ja für April angerechnet. Da ich aber erst ende April das Geld bekomme habe ich ja den ganzen April kein Geld ... richtig?!?!
Was kann ich denn nun machen?
Echt, dann hat man schonmal wieder Arbeit und hat nur Nachteile davon.
Ps:Es gibt doch i-wie Überbrückungsgeld oder wie das heisst..Was ist das genau und bekommen wir das?
LG Mann von Janna
du würdest ja ende März für April die Überweisung noch vom Amt bekommen. Demzufolge ist ja Geld da. Und dann irgendwann kommt ein Brief, wo die das wieder zurück wollen. Überbrückungsgeld keine Ahnung, wir haben es damals nicht bekommen, ....wollten wir auch nix haben, weil wer will schon zurückzahlenXenia-Liliana hat geschrieben:Okay, das habe ich nun verstanden ...
aber, wenn ich mir beides am 30.04. auszahlen lasse, wird das ja für April angerechnet. Da ich aber erst ende April das Geld bekomme habe ich ja den ganzen April kein Geld ... richtig?!?!
Was kann ich denn nun machen?
Echt, dann hat man schonmal wieder Arbeit und hat nur Nachteile davon.
Ps:Es gibt doch i-wie Überbrückungsgeld oder wie das heisst..Was ist das genau und bekommen wir das?
LG Mann von Janna
Es kann aber ebenso sein, das Du, wenn Du beim Amt angegeben hast, das Dein Mann in Arbeit ist und ihr erst Ende April das erste Gehalt rückwirkend und aktuell bekommt, das das Amt Euch Ende März einfach nix mehr überweisen wird. Da müsst Ihr dann eingreifen, Widerspruch usw. und da müssen die dann überbrücken, glaub ich. Weil 30 Tage ohne Geld funktioniert ja dann auch nicht.
Bin gerade bissl überfragt, aber falls es ungefähr so stimmt, wird mir schon irgendwer irgendwie Recht geben *gg
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