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Ab wann fordert das Amt einen Umzug?

Verfasst: 09.03.2008 21:10
von Boggiline
Hallo Ihr Lieben,

heute habe ich eine Frage für meine Freundin....

Ihre Wohnung war von Anfangan zu teuer (52Euro), man hatte ihr das mündlich mitgeteilt....

Jetzt hat sie folgendes problem, ab nächsten monat erhöhen sich die Nebenkosten (150 Euro).... Jetzt hat sie angst, das man ihr mitteilt, das sie bald umziehen muß... Und das möchte sie nicht, da sie sich in ihrer Wohnung sehr wohl fühlt...

Bis wohin drückt das Amt noch ein Auge zu, das man nicht umziehen muß?!?!?


LG Yvonne

Verfasst: 09.03.2008 22:42
von Melinde
Hallo Yvonne
Das kann keiner vorhersagen mit dem zugedrückten Auge.
Wird sie zum Umzug aufgefordert, schriftlich, dann erfährt sie die Grenze innerhalb der die neue Wohnung liegen darf. Allerdings ist es dann noch möglich die durch einen Umzug entstehenden Kosten mal den Kosten gegenüberzustellen die duch den weiteren Verbleib in der Wohnung entstünden. Oft ist es logischer wenn nicht umgezogen werden muss weil das am Ende doch preiswerter ist.
Gruss

Verfasst: 09.03.2008 22:46
von Boggiline
Sie hat halt solche angst, das man sie auffordert, weil ihr damals schon gesagt wurde das die Wohnung nicht angemessen wär... Sie sagt, irgendwie hat sie das im Urin, das bald die aufforderung kommt....

Verfasst: 10.03.2008 00:15
von Melinde
Hallo Yvonne
Diese Unsicherheit und dann noch die Ahnung was auf einen zukommen kann sind wirklich eine Belastung. Trotzdem erstmal abwarten, nur nicht verrückt machen lassen. (auch wenn´s schwerfällt)
Hier mal weiteres zum Thema:
Fragen zu Umzugskosten
Und:
Was tun, wenn die Aufforderung zur Senkung der Kosten der Unterkunft kommt?.
Daumendrück das sie wohnenbleiben kann.
Gruss