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haben wir anspruch auf eine größere wohnung?

Verfasst: 09.03.2008 14:07
von brix1982
hallo.möchte mich erst einmal vorstellen.ich heiße britta bin 26 jahre alt und bin mutter einer 7 monate alten tochter.mein lebensgefährte hat bereits drei kinder aus erster ehe.

da mein LG unterhaltspflichtig ist haben wir hartz 4 beantragt damit das geld für unsere "neue"familie reicht.mein LG geht arbeiten und ist seit 17 jahren in ein und der selben firma im schichtdienst beschäftigt.vor der geburt unserer gemeinsamen tochter habe ich auch in festanstellung gearbeitet.nun bekomme ich ein jahr elterngeld.das heißt noch bis juli 08.

allerdings mache ich mir jetzt schon große sorgen und hoffe das sich hier jemand ein wenig mit meiner frage auskennt.wir wohnen in einer drei zimmer wohnung die allerdings 110 qm beträgt.(wir haben eine ziemlich große küche und das kinderzimmer ist auch recht großzügig)aber ansonsten wie gesagt 3 ZIMMER!!!!!
da uns die 3 kinder meines LG auch regelmäßig alle 2 wochen und die hälfte der jeweiligen ferien besuchen,brauchen wir diese ja auch.ich muß dabei sagen das diese wohnung uns im monat auch "nur"(im vergleich zu anderen manch kleineren wohnungen)600 € warm kostet.
bei unserer beantragung wurde uns jetzt nahegelegt die wohnung unterzuvermieten oder an einen umzug zu denken.klar.wären wir nur zu dritt,könnte ich es akzeptieren.aber was machen wir mit den anderen dreien.sie haben rein rechtlich gesehen einen anspruch darauf bei ihrem vater vernünftig die zeit verbringen zu können.sie können ja schlecht zu viert in einem kleinen kinderzimmer schlafen oder???

kennt sich hier jemand aus damit?wir wollen nicht umziehen da auch dieser umzug wieder mit einer menge geld verbunden wäre.was ist denn wenn wir unsere wohnung nicht verlassen wollen?heißt das wir bekämen dann wenn das elterngeld wegfällt gar kein geld oder nur weniger?????
ich bin für jede antwort dankbar.lieben gruß und danke im vorraus

Verfasst: 09.03.2008 19:11
von Melinde
Hallo Britta
Solange Du nicht schriftlich zur Senkung der Kosten der Unterkunft aufgefordert wirst sondern nur nahgelegt/empfohlen wird warte erstmal ab ob da noch was kommt.
Bei Aufforderung durch ARGE müssen die dadurch entstehenden Kosten übernommen werden. Auch die für Wohnungssuche usw.
Es gibt da ein Urteil zum Thema Wohnung bei Umgangsrecht schau mal ob Du daraus Argumentationshilfe rauslesen kannst wenn es mit der bewilligten Wohnungsgrösse Probleme gibt.
Das ist zwar nur auf den betreffenden Fall zugeschnitten und keinesfalls als allgemeingültig anzusehen aber hilft vielleicht weiter.
Bei den Wohnungsgrössen müssen immer auch der besonderen Umstände mitberücksichtigt werden.
Schlimmstenfalls dürftet ihr den Anteil an den Kosten der Unterkunft, der nicht übernommen wird, selber zahlen.
Gruss