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Frage wegen ALGII^^
Verfasst: 09.03.2008 13:54
von Pat99
Hallo, ich hab da mal eine Frage, ich wohne zur Zeit bei Bekannten und bekommt von der Arge nur 89 € ALG II...
Eigentlich stehen mir doch 347 € zu oder nicht, das ist doch die normale Regelleistung...
Ich meine mit den 89 € kann ich ja gar nicht leben...
Miete muss ich 100 € zahlen, das bezahlt mir die Arge auch!
Ich bin unter 25 Jahre, nämlich genau 23 Jahre alt und habe noch keine Abgeschlossene Lehre!
Aber kann man dagegen nichts machen, das ich mehr Geld bekomme?
Es wäre sehr nett wenn ihr mir weiterhelfen könnt, weil so kann man nicht existieren! Da stimmt ihr mir sicherlich alle zu...
Also ich muss dazu sagen, dass ich noch mein Kindergeld bekomme im Wert von 154 €
Ich habe bei der Arge schon mal nachgefragt, warum ich so wenig Geld bekomme, die meinten dann zu mir weil ich keine Miete und nix zu Unterkunft zahle! Dann hab ich mit meiner Bekannten das so gemacht, dass wir einfach ein Schreiben aufgesetzt haben, wo meine Bekannte von mir Miete haben möchte, in höhe von 100 €, das hat die Arge, mir dann auch bewilligt! Aber dadurch das ich diese 100 € abgeben muss, hab ich natürlich im Endeffekt nichts davon!
Ich mache hier mal eine Rechung:
ALGII 89 €
KG 154 €
243 €
Sprich mir fehlen eigentlich genau noch 104 €... Wie kann ich die Arge dazu bringen, dass ich die auch noch bekomme?
MfG Pat...
Achso, noch etwas, ich würde dort gerne Ausziehen, aber dass ist leider nicht möglich weil ich mir nur eine Wohnung aussuchen darf, die bis zu 205 € Warm kostet...
Ich denke mir da, ähm Hallo?? Wo finde ich denn heut zutage noch so eine sau billige Wohnung?? Kann ich dagegen auch etwas machen?
Ich bitte euch um hilfe, weil so kann das echt nicht weitergehen!
Verfasst: 09.03.2008 19:43
von Melinde
Hallo Pat99
Kann es sein das Du bei den Bekannten unentgeltliche Verpflegung bekommst und das auch so angegeben hast?
Wenn ja dann wir diese Verpflegung als Sachleistung angesehen und als Einkommen angerechnet.
In den
Aktuellen Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II kannst Du bei § 11 SGB II, Randziffer 11.1 nachlesen das auch geldwertes darunter fällt.
Und in der
Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim
Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung
- Alg II-V) bei §2 (5) in welcher Höhe das geschieht.
Wenn Du Dich allerdings vollständig selber versorgst und keinerlei Nahrung von den Bekannten erhältst dann teile ARGE das mit, natürlich müssen die Bekannten das auch bestätigen, und fordere die in der Vergangenheit fehlenden Beträge nach.
Überprüfungsantrag nach §44 SGB X stellen, Mustertext gibt es hier bei der
Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen
Den musst Du nur auf Deine Bedürfnisse passend umformulieren.
Gruss
Verfasst: 09.03.2008 20:05
von ayumi
Könnte es eventuell sein, das die Arge gekürzt hat, weil noch eine Unterhaltspflicht von Seiten der Eltern besteht? Wäre möglich, weil Pat99 erst 23 ist und noch keine abgeschlossenen Ausbildung hat.
Ich weiss ja nicht, wann und wieso Du von zu Hause ausgezogen bist. Vielleicht hängt die Kürzung irgendwie mit dieser U 25 Regelung zusammen? Da war doch irgendwas, das teilweise gekürzt wird oder die Leistungen komplett gestrichen werden können.
Verfasst: 09.03.2008 21:13
von Pat99
Am Anfang habe ich angegeben, das ich für die Unterkunft bei meinen Bekannten nichts zahlen muss, später aber haben wie ein Schreiben aufgesetzt wo meine Bekannte und ich bestätigen das Sie 100 € haben möchte, dafür das ich da wohne! Essen bekomme ich nicht gestellt nur einen Raum zum leben, Strom und Wasser etc. Warum ich von zu Hause ausgezogen bin, darauf will und muss ich hier nicht wirklich antworten! Nur wurde es der ARGE auch bestätigt das ich in meinem Elternhaus nicht mehr leben kann, die ARGE hat das auch bewilligt! Vom Jugendamt etc.. Na ja wie oben schon an meiner Rechung zu sehen ist, hab ich von dem ALGII nix, darum hab ich jetzt hier und in anderen Foren meine Sache geschildert, weil so kann ich gar nicht leben, und das kann mir ja jeder normale Mensch bestätigen, das man mit den paar Kröten nicht wirklich leben kann! Also besteht immer noch die Frage was kann ich dagegen unternehmen?
Verfasst: 09.03.2008 21:40
von ayumi
Hallo Pat99,
das sollte auch keine Aufforderung sein, die Gründe für Deinen Auszug aufzuzählen. Wichtig war nur, ob Dein Auszug von der Arge befürwortet wurde. Ansonsten läge der Regelsatz bis zum 25 Lebensjahr wohl nur bei 278€.
Das wichtigste was Du machen solltest, ist Widerspruch einlegen. Allerdings müsstest Du doch auch einen Bescheid bekommen haben. Da müsste doch irgendwie drin stehen, warum sie nur diese 89€ zahlen. Merkwürdig ist es auf jeden Fall.
Verfasst: 09.03.2008 22:32
von Melinde
Hallo Pat99
Ist die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen (4 Wochen) dann hilft vielleicht dieser
Mustertext-Allgemeiner Widerspruch gegen zu geringe Bewilligung von Arbeitslosengeld II (Behörde hat aus unklaren Gründen kein oder zu wenig ALG II bewilligt)
Ansonsten Überprüfunfsantrag.
Gruss
Verfasst: 10.03.2008 11:45
von Pat99
Nee sry, die ist schon abgelaufen! Aber ich muss nächsten Monat einen Folge Antrag abgeben, da kann ich denn ja Widerspruch einlegen, denn dort werde ich bestimmt das gleiche Geld wieder bekommen!
Verfasst: 10.03.2008 11:51
von Pat99
ayumi hat geschrieben:Hallo Pat99,
das sollte auch keine Aufforderung sein, die Gründe für Deinen Auszug aufzuzählen. Wichtig war nur, ob Dein Auszug von der Arge befürwortet wurde. Ansonsten läge der Regelsatz bis zum 25 Lebensjahr wohl nur bei 278€.
Das wichtigste was Du machen solltest, ist Widerspruch einlegen. Allerdings müsstest Du doch auch einen Bescheid bekommen haben. Da müsste doch irgendwie drin stehen, warum sie nur diese 89€ zahlen. Merkwürdig ist es auf jeden Fall.
Ja den Bescheid hab ich bekommen! Da stand halt drinne das ich bei meinen Bekannten wohne, und dort am Anfang, nichts für die Verpflegung zahlen musste, dass hat sich aber Mittlerweile geändert! Das werde ich der ARGE auch zu Kenntnis geben, wenn ich nächsten Monat den Folge Antrag abgeben muss! Aber du sagst das der Regelsatz bei U25 278 € ist ? Aber warum hab ich denn vor einem halben Jahr kanpp wo ich mit meiner Ex Verlobten zusammen gewohnt habe 345 € bekommen? Na ja wenn das mit den 278 € stimmt, dann hab ich die ja fast mit meinem Kindergeld zusammen.
KG 154 €
AA 89 €
243 €
Fehlen ja nur ca. 30 € denn! Ich mein klar das ist viel Geld für einen Arbeitslosen!
Verfasst: 10.03.2008 14:02
von ayumi
Der Regelsatz für unter 25 jährige wurde auf 278€ runter gesetzt. Gestern habe ich beim googeln gesehen, das der dann wohl auch gilt, wenn man ohne Erlaubnis der Arge auszieht.
Übrigens, Du hattest geschrieben, das Du gerne dort ausziehen möchtest. Hat man Dir das mit den 205 € Warmmiete bei der Arge gesagt? Das ist wirklich sehr niedrig. Dafür bekommt man doch gar keine Wohnung.
Verfasst: 10.03.2008 19:58
von Pat99
ayumi hat geschrieben:Der Regelsatz für unter 25 jährige wurde auf 278€ runter gesetzt. Gestern habe ich beim googeln gesehen, das der dann wohl auch gilt, wenn man ohne Erlaubnis der Arge auszieht.
Übrigens, Du hattest geschrieben, das Du gerne dort ausziehen möchtest. Hat man Dir das mit den 205 € Warmmiete bei der Arge gesagt? Das ist wirklich sehr niedrig. Dafür bekommt man doch gar keine Wohnung.
Ich bin nicht ohne Erlaubnis Ausgezogen! Die Arge hat das bewilligt, das hab ich doch oben jetzt schon 2 mal geschrieben!
Ja ich möchte gerne selber eine Wohnung wieder haben und nicht bei meinen Bekannten wohnen, die Arge spielt da auch mit, nur eben darf die W.Miete nicht höher wie 205 € betragen! Der Grund dafür, ich bin U25 und wohne in einer klein Stadt mit ca. 12.869 Einwohnern! Die billigste Wohnung die ich bis jetzt gefunden habe, die war leider 30 Euro zu teuer!!.......
Verfasst: 10.03.2008 20:17
von ayumi
Pat99 hat geschrieben:
Ich bin nicht ohne Erlaubnis Ausgezogen! Die Arge hat das bewilligt, das hab ich doch oben jetzt schon 2 mal geschrieben!
Du wirst es kaum glauben, aber das habe ich schon beim ersten mal kapiert.
Mir ging es nur darum, das wenn ich das richtig verstanden habe, der Regelsatz für U 25 jährige auch 347€ beträgt, wenn sie mit Genehmigung der Arge von zu Hause ausziehen.
Sollte diese Genehmigung nicht vorliegen wird nur der Satz von 278€ gezahlt. Nur darauf wollte ich hinweisen.
Verfasst: 10.03.2008 23:01
von Pat99
oky dann hab ich dich falsch verstanden! sry! aber wie ich an mein ziel komme, weiß ich immer noch nicht! bitte um hilfe!
Verfasst: 11.03.2008 14:29
von Melinde
Hallo Pat99
Mit einem
Überprüfungsantrag SGB X §44 kannst Du auch nach Ende der Widerspruchsfrist alle bisherigen Leistungsbescheide auf Fehler überprüfen lassen.
Schau mal
hier bei Tacheles und hier bei
Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit.
Gruss
Verfasst: 11.03.2008 14:33
von ayumi
Na ja, im Prinzip wurden Deine Fragen bzw. Dein Problem doch beantwortet. Wegen der Klärung der Finanzen hast Du die Widerspruchsfrist verpasst. Also musst Du entweder diesen Überprüfungsantrag stellen oder eben warten, was der neue Bescheid sagt und dann dagegen Widerspruch einlegen.
Und wegen der Wohnung musst Du Dir die Richtwerte raussuchen, die für eine Person in Deiner Region angemessen sind. 205€ sind extrem niedrig. Kann es nicht sein, dass das die Kaltmiete ist?
Hier in Berlin liegt die angemessene Miete für eine Person bei 360€ warm.
Erkundige Dich doch nochmal genau.
Ansonsten, wenn noch Fragen offen sind, stell sie doch bitte nochmal ganz konkret.
LG
Verfasst: 11.03.2008 14:49
von Melinde