HILFE!!! Bevorstehende Trennung, 4 Kids!!!!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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catrin1976
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HILFE!!! Bevorstehende Trennung, 4 Kids!!!!

Beitrag von catrin1976 »

Hallo!

Mein (Noch-?)-Mann und ich stehen quasi kurz vor der Trennung. Wir haben vier Kinder (von 1-5 Jahren). Zur Zeit beziehen wir eh Aufstockung, da mein Mann ein Geringverdiener ist.

Weiss jemand, wie es bei mir dann evtl. mit den Finanzen aussehen könnte? Unterhalt wird nicht viel kommen , Netto Gatte 1100 Euro. Muss ich dann Unterhaltsvorschuss beantragen oder wie läuft das?!?

Habe Panik, dass ich evtl. umziehen muss (Kinder aus sozialem Umfeld reissen usw. ...). Kann mich das Amt zwingen, auch wenn unsere Whg wesentlich grösser als "erlaubt" ist (IST: 180 qm, 766,50 Euro incl. NK ohne Gas, Strom, zustehen tun mir glaube ich theoretisch 100 qm, 545,- für Wohnung und 100,- Heizungskosten).

VIELEN DANK FÜR EURE ANTWORTEN!!!

Catrin
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Melinde
Moderator
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Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Catrin
Den Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen, in welcher Höhe Dein Mann zahlungsfähig ist klärt sich dann.
Umziehen musst du zunächst erstmal nicht, es gibt eine Frist während der Kosten der Unterkunft noch übernommen werden bevor zur Senkung bzw. Umzug aufgefordert wird.
Das die Kinder evtl. aus ihrem sozialen Umfeld gerissen werden interessiert keinen. Die Gemeinden haben allerdings unterschiedliche Regelungen was als angemessene Wohnung angesehen wird, nicht immer ist nur die Grösse einziges Kriterium.
Unterhalt, Kindergeld und andere Einkünfte werden als Einkommen angerechnet, abzüglich einer Pauschale von 30 € für private Versicherungen. Nur bei Erwerbseinkommen gilt der Freibetrag 100 €.
Zu Einkommen, Vermögen und allerlei anderem findest Du in den aktuellen Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II genauere Infos.
Den Gesetzestext zum SGB II findest Du hier, zu verschiedenen anderen Fragen in der Wissensdatenbank/Fachinformationen.
Den ersten Überblick über die finanzielle Seite kannst Du mit einem der Rechner sehen.
Welche Regelleistungen und Mehrbedarfe es gibt findest Du hier.
Keine Panik, geh´ niemals alleine zu ARGE, nicht sofort alle vorgelegten Papiere unterschreiben und beim Erstantrag schon allenotwendigen Unterlagen für den Antrag dabei haben. Anspruch besteht ab Antragsabgabe, fehlende Unterlagen können nachgereicht werden. Abgegebene Schreiben immer mit Empfangsbestätigung (dann geht auch nichts "verloren").
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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