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eheähnlich?

Verfasst: 07.03.2008 21:41
von skunk2007
hallo, ich bin neu hier...

.. vor einem monat zog ich mit meinem freund, den ich seit nem halben jahr kenne, zusammen... da bekam ich von der arge die aufforderung eine erklärung zu unseren lebensumständen abzugeben. da wir noch keine 12 monate zusammen wohnen und keine gemeinsamen kinder haben, widerlegte ich mit diesen gründen die vermutung der arge.

heut kam ein weitere brief. meine ausführungen seien zur entscheidung des antrags auf fortzahlung nich ausreichend. es wird eine ausführliche schilderung über räumliche, wirtschaftliche trennung der gemeinschaft verlangt....

ich weiß nciht was ich jetzt tun soll, ich meine, wir wohnen ja grad nen monat zusammen und als eheähnlich seh ich das nicht, auch wenn wir ein bett und die haushaltskasse teilen...

könnt ihr mir weiterhelfen?

danke schonmal im vorraus

Verfasst: 07.03.2008 22:15
von Melinde
Hallo skunk2007
Bett und Haushaltskasse teilen ist schon mal ein Grund das es als Einstehensgemeinschaft angesehen wird, weniger als 1 Jahr zusammenleben ist nicht das einzige Kriterium.
Schau mal in die Aktuellen Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II bei Hinweise auf Seite 9 Randziffer 7.17 gesetzliche Vermutung und bereitet euch auf einen Hausbesuch vor.
Gruss