Bezahlt das amt zwei Wohnungen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Annakonda
Beiträge: 4
Registriert: 27.11.2005 12:53
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Bezahlt das amt zwei Wohnungen

Beitrag von Annakonda »

Hallo
ich habe mal eine Fragen
Wie sieht das aus wenn man aus seiner jetzigen wohnung raus muss mit der begründung die miete ist zu hoch und die qm .also haben wir uns eine Wohnung gesucht die im rahmen des mietspiegels für eine 60qm wohnung ok ist. da sie billiger ist und die qm auch ok sind .wie ist das mir der kündiungsfrist aus wir haben ja drei monate zum künigen aber die wohnung ist ab 1.1.06 frei aber unsere kündiung läuft bis 1.2.06 würde da amt die zwei wohnungen bezahlen .bitte um antwort
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Annakonda
Auch wenn das Amt diesem Umzug zugestimmt hat
besteht keine Verpflichtung zur Übernahme doppelter
Mietkosten.
Trotzdem solltest Du mal nachfragen.
Du kannst vielleicht die neue Wohnung erst ab 2.1.06
anmieten, damit Du ohne Mehrkosten die Kündigungsfrist
der alten Wohnung einhalten kannst.
Eventuell ist der alte Vermieter mit einer kürzeren
Kündigungsfrist einverstanden wenn Du ihm die
Situation erklärst und schon ein Interessent für
die Wohnung vorhanden ist.
Gruß
Annakonda
Beiträge: 4
Registriert: 27.11.2005 12:53
Wohnort: Kreis Viersen

Beitrag von Annakonda »

:D
Danke ich werde mich morgen mit dem amt in verbindung setzen und hoffe das sie mir die wohnung genemigen.
jule-dd77
Beiträge: 10
Registriert: 29.11.2005 20:39
Wohnort: dresden

hallo

Beitrag von jule-dd77 »

definitiv nein wenn deine alte wohnung bis 1.2.06 läuft dann mußt du den neuen mietvertrag ab 2.2.06 machendas heißt das amt bezahlt definitiv eine wohnung.vorrausgesetzt das amt hat deine neue wohnung genehmigt wozu es den neuen mietvertrag braucht.
Annakonda
Beiträge: 4
Registriert: 27.11.2005 12:53
Wohnort: Kreis Viersen

Beitrag von Annakonda »

das hat das amt ja aber nach 8 stunden arbeitsamt
aber trotzdem bezahlen sie nur eine dann müssten wir schaun wie wir das bezahlt bekommt erst wird die wohnung abgelehnt dann genemigt dann zahlen sie keine kaution dann wieder schon also ich kam mir sehr doof davor aber egal ich habe sie jetzt bekommen und kann ab 1.1.06 einzieh danke für eure hilfe :D
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