Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
Mhhh... Ich habe folgendes Problem... Mein ALG2 Antrag ist am 29.02.08 ausgelaufen, musste einen Folgeantrag abgeben plus die Kontoauszüge der letzten 3 Monate... vom 01.12.07 bis 29.02.08... alles schön und gut... und hier nun mein Problem... Ich habe kaum Geld u.s.w deswegen hat mir ne Freundin von mir 300 Eur auf mein Konto überwiesen... (heute isses drauf gekommen) sieht das Arbeitsamt also nicht... Muss ich mir iwelche Sorgen machen oder so? I wohn wieder bei meiner Mutter (und Bruder 15) in ner 2 Zimmer wohnung, sie lebt selber von ALG2... Ich bin momentan arbeitsunfähig geschrieben, da ich an einer sozialen Phobie Leide und in Therapie bin... nun hab ich Angst das mir das Arbeitsamt alles streicht u.s.w meine Mutter hat selber wenig Geld und würde mir deswegen denn Hals umdrehen wenn mir deswegen das ALG2 geschrichen wird... bitte helft mir... antwortet Können die einfach so ohne Grund auf meine kompletten Bankdaten einsehen? Ich meine wozu brauchen sie dann immer die Kontoauszüge der letzten 3 Monate? Und wenn die nur die Auszüge zur verfügung haben, dann könnte ich einmal in meinem Leben Glück haben und sie merken nichts... weil Folgeantrag läuft und wenn ich denn bewilligt bekomme, dann muss ich sicherlich die nächsten 3 Monate keinen Antrag mehr ausfüllen... Ganz liebe Grüße Patrick
Lasse Dir von Deiner Freundin einfach eine Vereinbarung verfassen, das Du das Geld als privates Darlehen bekommen hast. Zur Anschaffung von Dingen, die Dein Regelsatz nicht deckt. Das wäre jetzt die einfachste Lösung. Da gibt es einige Dinge, für die das Amt nicht aufkommt, auch nicht mit dem Regelsatz. Ob nämlich nur die Vereinbarung über ein normales Darlehen reicht, weiss ich nicht .....
Doch da Du ja sagst, das das Geld heute erst kam, würde man es nicht sehen......nur wenn sie es doch rauskriegen, dann hast Du ein Problem.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
Und wie soll Sie diese Vereinbarung verfassen? *liebfrag* In Form eines Papieres, oder wie stellst du dir das vor? Und dann einfach aufheben und dem Arbeitsamt das zeigen wenn Sie das rausbekommen? Mhh... Weil direkt auf denne zukommen will ich nicht
Hallo Patrick1988x
Schau mal diese Vorlage an.
Kannst sie auf Deine Bedürfnisse umschreiben weil sie sich durch klick auf die blaue Zeile am oberen Rand in ein word Dokument verwandelt.
Auf jeden Fall aufheben.
Gruss
Wieso um alles in der Welt vergessen immer mehr Menschen die gute alte gelbe Briefpost.
So ein Einschreiben Eigenhändig für 3,85€ ist oft billiger als Fahrgeld bei Barübergabe.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
musst dir eig. keine sorgen machen, hab damals auch 500 euro für die neue wohnung überwiesen bekommen von einem bekannten die vom amt haben das auf dem kontoauszug gesehn und mir geschrieben woher das geld kam dann schrieb ich zurück das des ne einmalige zahlung war das ich mir zum. ne Waschmaschine und nen tisch leisten kann und dann war es für die ok bis zu einem gewissen betrag darf man doch eh besitzen glaub kaum das die dann wegen den paar hundert euro stress machen
Hallo spyro
In Patrick´s Fall wäre es sicher nicht so einfach eine zweckbestimmte Einnahme (für Dinge die nicht im Regelsatz enthalten sind) aus dem Geldeingang zu machen. Er hat im Moment kein Geld für den Lebensunterhalt.
Was wäre z.B. wenn er dieses Geld (zweckbestimmt!) für ein Möbelstück bekäme? Wenn er mal in eine eigene Wohnung zieht und so ein Teil beantragt weil er es braucht, dann heisst es sie haben doch dann und dann (Datensammlung sei Dank) Geld dafür als zweckbestimmte Einnahme bekommen, da können sie nicht noch beantragen, gibt nix.
Gruss
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