Werde ab 10.3. wieder arbeiten,muß ich Alg2 zurückzahlen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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Kreuzberg4
Beiträge: 44
Registriert: 06.12.2006 12:38

Werde ab 10.3. wieder arbeiten,muß ich Alg2 zurückzahlen?

Beitrag von Kreuzberg4 »

Hallo,
ich werde ab 10.3. wieder arbeiten.
Muß ich das Alg2 für den Monat März dann anteilig ab dem 10.3. wieder zurückzahlen?
Wenn ich meinem Arbeitgeber sage,er soll meinen Lohn erst im April überweisen,dann brauche ich doch nichts zurückzahlen,oder?
Gilt hier nicht das Zuflussprinzip,also in welchen Monat man das Geld auf sein Konto bekommen hat?
Und legal ist das dann doch auch,oder?

Vielen Dank für Antworten!
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nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

Wenn Du Deinen Chef sagst, das Du die Lohnzahlung allgemein erst zum 1. des Folgemonats möchtest, ist das sicher legal.

Wenn er erst im April zahlt, brauchst Du dem Amt nix zurückzahlen. Hier greift das Zuflussprinzip, richtig ! ;)
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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