Hallo,
ich werde ab 10.3. wieder arbeiten.
Muß ich das Alg2 für den Monat März dann anteilig ab dem 10.3. wieder zurückzahlen?
Wenn ich meinem Arbeitgeber sage,er soll meinen Lohn erst im April überweisen,dann brauche ich doch nichts zurückzahlen,oder?
Gilt hier nicht das Zuflussprinzip,also in welchen Monat man das Geld auf sein Konto bekommen hat?
Und legal ist das dann doch auch,oder?
Vielen Dank für Antworten!
Werde ab 10.3. wieder arbeiten,muß ich Alg2 zurückzahlen?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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Wenn Du Deinen Chef sagst, das Du die Lohnzahlung allgemein erst zum 1. des Folgemonats möchtest, ist das sicher legal.
Wenn er erst im April zahlt, brauchst Du dem Amt nix zurückzahlen. Hier greift das Zuflussprinzip, richtig !
Wenn er erst im April zahlt, brauchst Du dem Amt nix zurückzahlen. Hier greift das Zuflussprinzip, richtig !

Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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